Sehr geehrter Rechtsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne wie folgt beantworte:
Wenn die Pumpe versehentlich entsorgt wurde, haben Sie gegen das Unternehmen lediglich einen Schadensersatzanspruch gem. §§ 280, 823 BGB. Die Höhe des Schadensersatzanspruches richtet sich leider nicht nach dem Neuwert einer solchen Pumpe, sondern nach dem Restwert nach 6 Jahren unter Einbeziehung des Zustandes.
Durch das Alter und den defekten Motor könnte ich mir jedoch vorstellen, dass der Restwert eher gering ist. Es ist unwahrscheinlich, dass dieser noch 50 % vom Neuwert betragen wird.
Daher sollten Sie genau abwägen, ob die Angebote des Unternehmens nicht für Sie günstiger sein könnten. Sollten Sie eine Pumpe mit vergleichbarem Schaden annehmen und reparieren lassen, sollten Sie sich nach Möglichkeit jedoch versichern lassen, dass wirklich nur ein Motorschaden vorliegt. Sie gehen, dass Risiko ein, dass Sie erst nachträglich einen weiteren Defekt bemerken und das Unternehmen hierfür evtl. nicht einstandspflichtig ist. Zu Ihrer Absicherung würde es sinnvoll sein, wenigstens für ein Jahr Gewährleistung zu vereinbaren.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den vorstehenden Ausführungen um eine erste Einschätzung aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhalts handelt, die eine persönliche Beratung durch einen Rechtsanwalt nach umfassender Sachverhaltsaufklärung nicht ersetzen kann. Durch Auslassen oder Hinzufügen von Tatsachen Ihrerseits kann sich die rechtliche Bewertung ändern.
Bei Unklarheiten können Sie gerne von Ihrem Nachfragerecht Gebrauch machen.
Mit freundlichen Grüßen
Gina Haßelberg
(Rechtsanwältin)
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne wie folgt beantworte:
Wenn die Pumpe versehentlich entsorgt wurde, haben Sie gegen das Unternehmen lediglich einen Schadensersatzanspruch gem. §§ 280, 823 BGB. Die Höhe des Schadensersatzanspruches richtet sich leider nicht nach dem Neuwert einer solchen Pumpe, sondern nach dem Restwert nach 6 Jahren unter Einbeziehung des Zustandes.
Durch das Alter und den defekten Motor könnte ich mir jedoch vorstellen, dass der Restwert eher gering ist. Es ist unwahrscheinlich, dass dieser noch 50 % vom Neuwert betragen wird.
Daher sollten Sie genau abwägen, ob die Angebote des Unternehmens nicht für Sie günstiger sein könnten. Sollten Sie eine Pumpe mit vergleichbarem Schaden annehmen und reparieren lassen, sollten Sie sich nach Möglichkeit jedoch versichern lassen, dass wirklich nur ein Motorschaden vorliegt. Sie gehen, dass Risiko ein, dass Sie erst nachträglich einen weiteren Defekt bemerken und das Unternehmen hierfür evtl. nicht einstandspflichtig ist. Zu Ihrer Absicherung würde es sinnvoll sein, wenigstens für ein Jahr Gewährleistung zu vereinbaren.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den vorstehenden Ausführungen um eine erste Einschätzung aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhalts handelt, die eine persönliche Beratung durch einen Rechtsanwalt nach umfassender Sachverhaltsaufklärung nicht ersetzen kann. Durch Auslassen oder Hinzufügen von Tatsachen Ihrerseits kann sich die rechtliche Bewertung ändern.
Bei Unklarheiten können Sie gerne von Ihrem Nachfragerecht Gebrauch machen.
Mit freundlichen Grüßen
Gina Haßelberg
(Rechtsanwältin)