Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Folgen/Risiken einer Verpflichtungserklärung für den diese Erklärung Abgebenden bestimmen sich nach den §§ 66 ff. AufenthG.
Danach
- tragen Sie Kosten, die durch die Durchsetzung einer räumlichen Beschränkung, die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung des Ausländers entstehen (sprich wenn sich dieser nicht an die entsprechenden Auflagen seines Visums hält bzw. nach Ablauf nicht freiwillig ausreist);
- müssen Sie der öffentlichen Hand für einen Zeitraum von fünf Jahren sämtliche öffentlichen Mittel erstatten, die für den Lebensunterhalt des Ausländers einschließlich der Versorgung mit Wohnraum sowie der Versorgung im Krankheitsfalle und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden, auch soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch des Ausländers beruhen - ausgenommen sind lediglich Aufwendungen, die auf einer Beitragsleistung beruhen.
Eine für die Beantragung eines Schengenvisums erforderliche Krankenversicherung muss eine Mindestdeckungssumme von € 30.000,00 aufweisen (Art. 15 III Visakodex).
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
M. Shoja (Rechtsanwältin)
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Folgen/Risiken einer Verpflichtungserklärung für den diese Erklärung Abgebenden bestimmen sich nach den §§ 66 ff. AufenthG.
Danach
- tragen Sie Kosten, die durch die Durchsetzung einer räumlichen Beschränkung, die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung des Ausländers entstehen (sprich wenn sich dieser nicht an die entsprechenden Auflagen seines Visums hält bzw. nach Ablauf nicht freiwillig ausreist);
- müssen Sie der öffentlichen Hand für einen Zeitraum von fünf Jahren sämtliche öffentlichen Mittel erstatten, die für den Lebensunterhalt des Ausländers einschließlich der Versorgung mit Wohnraum sowie der Versorgung im Krankheitsfalle und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden, auch soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch des Ausländers beruhen - ausgenommen sind lediglich Aufwendungen, die auf einer Beitragsleistung beruhen.
Eine für die Beantragung eines Schengenvisums erforderliche Krankenversicherung muss eine Mindestdeckungssumme von € 30.000,00 aufweisen (Art. 15 III Visakodex).
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
M. Shoja (Rechtsanwältin)