Rentenbesteuerung bei Wohnsitz in Argentinien

7. Oktober 2007 21:29 |
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Steuerrecht


Beantwortet von

Sehr gehter Herr Joachim:

Besten Dank für Ihre ausführliche Auskunft bezüglich der Besteuerung von deutschen Renten bei Wohnsitz in Argentinien.

Ich habe jedoch noch folgende 2 Fragen in diesem Zusammenhang:

1.

Angenommen ich verlege meinen Wohnsitz nach Argentinien, auf wieviel würde sich der zu zahlende Steuerbetrag (sowohl auf die gesetzliche, als auch die Betriebsrente, deren Höhe ich bereits mitgeteilt habe) belaufen und wie würde sich derselbe errechnen? Würden die gesamten Bruttorenten belastet oder gibt es hier Absatzbeträge die zur Anwendung kommen würden?

2.

Bisher musste ich ca. alle 2 Jahre eine Wohnsitzbescheinigung von der entsprechenden ekuatorianischen Behörde einreichen die von meiner ehemaligen Firma an das Finanzamt für Körperschaften weitergeleitet wurde. Dabei wurde ich daraufhingewiesen dass bei nicht rechtzeitigem Eintreffen dieser Bescheinigung Steuern von meiner Rente einbehalten würden (¨…we are obliged o deduct schedule 6 taxes…).

Was genau sind ´schedule 6 taxes´ und wie hoch sind diese?

Vielen Dank für Ihre Stellungnahme zu obigen Fragen.

Hochachtungsvoll


13. Oktober 2007 | 19:54

Antwort

von


(448)
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Sehr geehrter Fragesteller,

anbei erhalten Sie nunmehr wie bereits per Email mitgeteilt die gewünschten Antworten auf Ihre Fragen, Vielen Dank für Ihre bis dahin aufgebrachte Geduld.

1.
Vorweggeschickt, dass durchaus noch weitere Aspekte in die Berechnung einfließen können, wird die gesetzliche Rente auch nach den in Deutschland zugrunde liegenden Steuervorschriften besteuert. Hier gilt seit 2005 das Alterseinkünftegesetz.
Private Renten oder Betriebsrenten werden im Allgemeinen im Wohnsitzland besteuert, seit Verabschiedung des Alterseinkünftegesetzes werden aber auch Betriebsrenten nach § 3 Nr. 63 EStG nachgelagert besteuert, also Betriebsrenten zum Beispiel aus Entgeltumwandlung.
2.
Hier könnte eine Art Sicherheitseinbehalt der Steuern in Höhe von 6 Steuerzahlungen erfolgen. Wenn die Meldung nicht rechtzeitig abgeben wird, könnte gedacht werden, dass der Wohnsitz nicht mehr vorhanden ist und damit Steuern zu Unrecht erhoben werden, die dann ggf. wieder nach Deutschland erstattet werden müssen.

Berücksichtigen Sie bitte, dass eine konkrete Steuerberechnung anhand nur der Rentenhöhe und des Einsatzes nicht möglich ist. Gerne kann ich Ihnen jedoch im Rahmen einer separaten Mandatierung die jeweiligen Berechnungen erstellen.

Ich hoffe, ihnen mit meinen weiteren Antworten weiter gedient zu haben und stehe Ihnen erne weiterhin zur Verfügung.

Mit den besten Wünschen für einen angenehmen Sonntag

Christian Joachim
-Rechtsanwalt-

www.rechtsbuero24.de


Rechtsanwalt Christian Joachim

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