13. Oktober 2007
|
19:54
Antwort
vonRechtsanwalt Christian Joachim
Stiller Winkel 3
18225 Kühlungsborn
Tel: 038203/899120
Tel: 0177/7240222
Web: https://www.rechtsbuero24.de
E-Mail: info@rechtsbuero24.de
anbei erhalten Sie nunmehr wie bereits per Email mitgeteilt die gewünschten Antworten auf Ihre Fragen, Vielen Dank für Ihre bis dahin aufgebrachte Geduld.
1.
Vorweggeschickt, dass durchaus noch weitere Aspekte in die Berechnung einfließen können, wird die gesetzliche Rente auch nach den in Deutschland zugrunde liegenden Steuervorschriften besteuert. Hier gilt seit 2005 das Alterseinkünftegesetz.
Private Renten oder Betriebsrenten werden im Allgemeinen im Wohnsitzland besteuert, seit Verabschiedung des Alterseinkünftegesetzes werden aber auch Betriebsrenten nach § 3 Nr. 63 EStG nachgelagert besteuert, also Betriebsrenten zum Beispiel aus Entgeltumwandlung.
2.
Hier könnte eine Art Sicherheitseinbehalt der Steuern in Höhe von 6 Steuerzahlungen erfolgen. Wenn die Meldung nicht rechtzeitig abgeben wird, könnte gedacht werden, dass der Wohnsitz nicht mehr vorhanden ist und damit Steuern zu Unrecht erhoben werden, die dann ggf. wieder nach Deutschland erstattet werden müssen.
Berücksichtigen Sie bitte, dass eine konkrete Steuerberechnung anhand nur der Rentenhöhe und des Einsatzes nicht möglich ist. Gerne kann ich Ihnen jedoch im Rahmen einer separaten Mandatierung die jeweiligen Berechnungen erstellen.
Ich hoffe, ihnen mit meinen weiteren Antworten weiter gedient zu haben und stehe Ihnen erne weiterhin zur Verfügung.
Mit den besten Wünschen für einen angenehmen Sonntag
Christian Joachim
-Rechtsanwalt-
www.rechtsbuero24.de
Rechtsanwalt Christian Joachim