Rentenbeiträge an das Versorgungswerk der Architektenkammer nicht bezahlt

6. Oktober 2019 14:04 |
Preis: 40,00 € |

Sozialrecht


Beantwortet von

Hallo, ich bin Innenarchitekt bei einem Apothekeneinrichter . Mein Chef hat meine Rentenbeiträge die an das Versorgungswerk der Architektenkammer abzuführen sind vorsätzlich wegen Liquiditätsproblemen seit drei Monaten nicht bezahlt. Das Versorgungswerk kommt nun mit den Mahnungen zu mir und nicht wie in der normalen Rentenversicherung zum Arbeitgeber.
Kann ich die Insolvenz meines Arbeitgebers beantragen oder ihn wegen vorsätzlichem Verhalten anzeigen?
7. Oktober 2019 | 16:45

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

das Versorgungsvwerk hat keinen Anspruch gegen den Arbeitgeber, so dass es tatsächlich an Sie herantreten kann und muss.

Sofern im Arbeitsvertrag bestimmt ist, dass der Arbeitgeber diesen Teil abzuführen hat, muss er das natürlich auch machen.

Macht er es nicht, macht er sich ihnen gegenüber schadenersatzpflichtig. Zudem stellt es auch eine Straftat dar.

Ich würde Ihnen raten, dem Arbeitgeber schriftlich eine kurze Zahlungsfrist (eine Woche) zu setzen, falls das noch nicht erfolgt ist.

Wird die Frist nicht eingehalten, können Sie sowohl Strafanzeige stellen als auch Insolvenz des Arbeitgebers beantragen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


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