7. Oktober 2019
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16:45
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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das Versorgungsvwerk hat keinen Anspruch gegen den Arbeitgeber, so dass es tatsächlich an Sie herantreten kann und muss.
Sofern im Arbeitsvertrag bestimmt ist, dass der Arbeitgeber diesen Teil abzuführen hat, muss er das natürlich auch machen.
Macht er es nicht, macht er sich ihnen gegenüber schadenersatzpflichtig. Zudem stellt es auch eine Straftat dar.
Ich würde Ihnen raten, dem Arbeitgeber schriftlich eine kurze Zahlungsfrist (eine Woche) zu setzen, falls das noch nicht erfolgt ist.
Wird die Frist nicht eingehalten, können Sie sowohl Strafanzeige stellen als auch Insolvenz des Arbeitgebers beantragen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle