Rente und Altersteilzeit

31. Juli 2016 19:31 |
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Arbeitsrecht


Meine Mutter ist am 13.08.1953 geboren, und arbeitet seit dem 01.02.2010 in unserer Firma als Produktionshelferin. Neben mir sind mein Bruder und meine Schwester Mitgesellschafter mit Gesamtanteil 76%. Meine Mutter ist nicht an der Firma beteiligt. Seit dem 03.07.2015 ist meine Mutter krank geschrieben, hatte zwei Operationen, war in Kur und hat am 02.10.2015 einen Bescheid über einen Schwerbehindertenausweis 30% erhalten. Die Tätigkeit als Produktionshelferin ist mit der Krankheit nicht mehr möglich.
Sie hat nach 12 Monaten Lohnfortzahlung durch die Krankenkasse ALG1 beantragt.

FRAGE: wie ist es um die Situation meiner Mutter bestellt? Wir alle sind verunsichert über die Aussage der Agentur für Arbeit, den Ärzten und der Krankenkasse.
Was ist jetzt das beste für unsere Mutter? Besteht die Möglichkeit der Frührente mit 63? Um ihr weitere Behördengänge zu ersparen. kann Sie bei uns im Betrieb im Rahmen der Altersteilzeit weiter-beschäftigt werden, z.B. in der Qualitätssicherung? Die Tätigkeit an der Maschine ist ihr einfach nicht mehr möglich. Welche Belastung trägt dann die Firma, welche die Agentur für Arbeit? Bei der Vertragserstellung benötigen wir Hilfe. Wie lässt sich der Grad der Schwerbehinderung überprüfen? Und ist es ratsam den Wert zu erhöhen? Wir meinen, dass die Krankheit einen deutlich höheren Wert zugrunde liegen müsste.
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Ihre Mutter kann gem. § 145 SGB III Arbeitslosengeld I beantragen. Mit dieser Nahtlosigkeitsregelung werden die Arbeitnehmer zwischen der Beendigung des Krankengeldes und dem Bezug einer etwaigen Rente abgesichert.

Der Anspruch Ihrer Mutter auf ALG I beträgt theoretisch bis zu 24 Monaten, wenn Sie zuvor 48 Monate in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stand.

Arbeitslosengeld I wird solange bezahlt, bis über den Rentenantrag (in Form der Erwerbsminderungsrente, bei Ihrer Mutter sogar Berufsunfähigkeitsrente)entschieden wurde.

Alternativ kann Ihre Mutter mit 63 Jahren und 2 Monaten in Altersrente gehen, wenn Sie 35 Rentenbeitragsjahre oder 45 Rentenbeitragsjahre gesammelt hat. Im ersten Fall werden Abschläge fällig.

Selbstverständlich können Sie Ihre Mutter auch weiterbeschäftigen oder Altersteilzeit beantragen, wobei ATZ an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist. Um die genauen Bedingungen und Zuschüsse im Falle Ihrer Mutter zu erfahren, empfehle ich bei der Arbeitsagentur anzufragen.

Es besteht aber auch die Möglichkeit Ihre Mutter normal weiter zu beschäftigen und beim Integrationsamt anzufragen, ob in Ihrem Fall Zuschüsse auf Grund der Behinderung und der Leistungsminderung gezahlt werden können.

Sie können auch bei der Arbeitsagentur nachfragen, ob die Möglichkeit besteht Leistungen im Rahmen der "Teilhabe am Arbeitsleben" zu beziehen.

Wegen der Schwerbehinderung, müssen Sie innerhalb von 4 Wochen Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Gerne unterstützte ich Sie dabei.

Ein höherer Grad der Behinderung bringt immer Vorteile mit sich, jedoch dürfte im Falle Ihrer Mutter zumindest keine Vorteile bei der Rente eintreten.





Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
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