9. November 2022
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07:28
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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sofern im Abschlussbericht der Reha ausdrücklich die Arbeitsfähigkeit auf 3-6 Stunden beschränkt wird, steht das einer teilweisen Erwerbsminderungsrente nicht entgegen.
Sie werden zwar arbeitsfähig entlassen, aber eben nur mit einer Arbeitsfähigkeit bis maximal sechs Stunden.
Die Rentenversicherung wird angesichts dieser Einschränkung im Bericht dieses nochmals prüfen und aller Voraussicht nach ein Gutachten einholen.
Ein Antrag auf teilweise Erwerbsminderungsrente ist demnach auch angesichts des Berichts nicht aussichtslos.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Rückfrage vom Fragesteller
9. November 2022 | 07:47
Guten Tag Frau True-Bohle,
vielen Dank für die flotte Antwort.
D.h. der Reha Entlassungsbericht ist so zu sagen kein Gutachten an dem sich die Rentenversicherung hält?
VG
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
9. November 2022 | 08:00
Sehr geehrte*r Ratsuchende*r,
nein, der Bericht ist kein Gutachten.
An den Bericht muss die Rentenversicherung sich auch nicht halten, sondern müsste eigentlich ein Gutachten einholen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle