2. November 2023
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16:44
Antwort
vonRechtsanwalt Mohamed El-Zaatari
Westerstr. 24
28857 Syke
Tel: 04242/5740585
Web: https://www.smart-advo.de
E-Mail: fea@smart-advo.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich gilt, dass eine Rechtsschutzversicherung in der Regel weltweit gilt, sofern nichts anderes in den Versicherungsbedingungen vereinbart wurde. Daher sollte Ihre Auswanderung keinen Einfluss auf das laufende Verfahren in Deutschland haben.
Es ist jedoch wichtig, dass Sie Ihre Versicherung über Ihren Umzug ins Ausland informieren. Dies ist notwendig, damit die Versicherung Sie weiterhin erreichen kann und um eventuelle Änderungen in den Versicherungsbedingungen zu besprechen.
Eine Kündigung der Rechtsschutzversicherung ist in der Regel nicht notwendig und auch nicht ratsam, solange noch ein Verfahren anhängig ist. Denn die Versicherung deckt in der Regel die Kosten für das laufende Verfahren ab, auch wenn Sie während des Verfahrens umziehen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Mohamed El-Zaatari