Guten Morgen,
Sie laufen in der derzeitigen Situation Gefahr, dass mit Ihnen Ping-Pong gespielt wird. Grundsätzlich ist zwar sichergestellt, dass Sie für den Zeitpunkt des Rentenantrages trotz fehlender Erwerbsfähigkeit Leistungen vom Arbeitsamt weiter bekommen. Dies gilt allerdings bei einem Rentenantrag wegen Erwerbsminderung nicht, da dann ja noch eine Resttätigkeit gesundheitlich möglich ist. Sie laufen deshalb Gefahr, dass Sie zwischen den Stühlen sitzen und das Arbeitsamt Ihnen, wenn Sie die Maßnahme nicht fortführen, die Gelder streicht.
Sollten Sie gesundheitlich nicht in der Lage sein, das kokrete Weiterbildungsprogramm zu absolvieren, sollten Sie sich dies durch einen Arzt bescheinigen lassen und gegen die Anordnung zur Weiterbildung Widerspruch einlegen. Solange über den Widerspruch nciht entschieden ist, müßten Sie allerdings, um auf der sicheren Seite zu sein, an der Weiterbildung weiter teilnehmen.
Ich hoffe, ich habe Ihnen weiter geholfen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Weiß
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Esenser Str. 19
26603 Aurich
Tel. 04941-605347
Fax 04941-605348
e-mail: info@fachanwalt-aurich.de
Sie laufen in der derzeitigen Situation Gefahr, dass mit Ihnen Ping-Pong gespielt wird. Grundsätzlich ist zwar sichergestellt, dass Sie für den Zeitpunkt des Rentenantrages trotz fehlender Erwerbsfähigkeit Leistungen vom Arbeitsamt weiter bekommen. Dies gilt allerdings bei einem Rentenantrag wegen Erwerbsminderung nicht, da dann ja noch eine Resttätigkeit gesundheitlich möglich ist. Sie laufen deshalb Gefahr, dass Sie zwischen den Stühlen sitzen und das Arbeitsamt Ihnen, wenn Sie die Maßnahme nicht fortführen, die Gelder streicht.
Sollten Sie gesundheitlich nicht in der Lage sein, das kokrete Weiterbildungsprogramm zu absolvieren, sollten Sie sich dies durch einen Arzt bescheinigen lassen und gegen die Anordnung zur Weiterbildung Widerspruch einlegen. Solange über den Widerspruch nciht entschieden ist, müßten Sie allerdings, um auf der sicheren Seite zu sein, an der Weiterbildung weiter teilnehmen.
Ich hoffe, ich habe Ihnen weiter geholfen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Weiß
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
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