27. Februar 2015
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08:18
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
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E-Mail: reinhard-otto-bielefeld@t-online.de
ich beantworte Ihre Anfrage auf der Grundlage der dazu mitgeteilten Informationen wie folgt:
Sie haben ein gesetzliches Rücktrittsrecht, wenn es sich um einen Fernabsatzvertrag gehandelt hat; was das ist, wird in § 312c BGB definiert:
"Fernabsatzverträge sind Verträge, bei denen der Unternehmer ... und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden."
Sollten Sie also den Vertrag im Autohaus direkt abgeschlossen haben, handelt es sich nicht um einen solchen Fernabsatzvertrag, und es gibt kein gesetzliches Rücktrittsrecht.
Sofern Sie und der Verkäufer nicht ein Widerrufsrecht vertraglich vereinbart haben, was sich aus dem geschlossenen Vertrag ergeben müsste, haben Sie leider keine Möglichkeit, von dem geschlossenen Vertrag zurückzutreten.
Mit freundlichen Grüßen