Rechtsanwalt will von mir Geld, obwohl ich Ihn nicht beauftragt habe

| 1. August 2019 23:04 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


11:18

Zusammenfassung

Ausgleich der Rechtsanwaltskosten nach Kündigung des Mieters.

Ich habe 2009 eine Wohnung gekauft, in der schon eine Mieterin lebte, Diese Frau zahlte von Anfang an immer unregelmäsig Ihre Miete und die Nebenkosten.
Immer wieder habe ich Ihr geschrieben und Sie gemahnt. Dann zahlte Sie mal wieder etwas mehr u.s.w. 2012 meldete Sie Insolvenz an, weil Sie nicht nur bei mir 2800 Euro Schulden hatte, sondern auch noch bei anderen Gesellschaften.
Ich kündigte Ihr auch mal, da ich keine Lust hatte immer wieder meiner Miete hinterher zurennen. Zog Sie dann aber auf Ihr Bitten und Betteln zurück.
In Jahr 2019 war es wieder mal soweit, wieder unregelmäßige Mietzahlungen. So das ich in Juni 2019 eine fristlose Kündigung aussprach weil ich entgüldig die Nase voll hatte. Nun bin ich ein Laie und habe bestimmt die Kündigung nicht richtig geschrieben. Ich bin der Meinung das Sie eine Vertragspflichtverletzung begangen hat und ich deshalb fristlos kündigen kann.
Darauf hat Sie einen Rechtsanwalt genommen, den ich bezahlen soll, weil die Kündigung angeblich unwirksam ist. Also ich dachte immer wer bestellt bezahlt, aber den ist ja wohl nicht so, oder warum möchte er von mir Geld und nicht von Ihr. Jetzt habe ich die Mietschulden von Ihr an der Backe ,denn ich glaube nicht das ich noch einen Euro von Ihr sehe, Ich möchte auf keinen Fall die Rechtsanwaltkosten zahlen, ich hoffe das Sie mir in Fall helfen können.
2. August 2019 | 00:08

Antwort

von


(196)
Auf der Vierzig 11
50859 Köln
Tel: 0221 - 95819261
Web: https://www.wuebbe-rechtsanwalt.de
E-Mail: info@wuebbe-rechtsanwalt.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Richtigerweise ist es so, dass die Mieterin als Mandantin ihren Rechtsanwalt zu bezahlen hat.
In Ihrem Fall ist es wohl so, dass man die Meinung vertritt, dass sie durch die gegebenenfalls unberechtigte Kündigung, die Inanspruchnahme der anwaltlichen Vertretung durch Sie verursacht wurde und aus diesem Grund dieser „Schaden" zu ersetzen ist.
Sie müssen von daher die Kostenerstattung ablehnen indem Sie darauf abstellen, durch die unregelmäßigen Zahlungen berechtigt waren zu kündigen. Es ist daher auch nicht unbedingt notwendig einen Rechtsanwalt zu beauftragen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Michael Wübbe

Rückfrage vom Fragesteller 2. August 2019 | 11:08

Erst mal recht vielen Dank, ich will ja auch keinen Rechtsanwalt beauftragen, sonddern einfach nur kündigen, soll ich das so den Anwalt schreiben? Danke

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 2. August 2019 | 11:18

Guten Tag, sehr geehrte Ratsuchenden, sehr geehrter Ratsuchender,
auch wenn ich ein Schreiben wie eine Kündigung erhalte, kann ich einen Rechtsanwalt beauftragen und die Kosten dafür der Gegenseite in Rechnung stellen, wenn die Beauftragung notwendig ist. Hier sollten Sie dem Kollegen schreiben, dass die Beauftragung durch die Mieterin nicht notwendig war und deshalb die Kosten nicht erstattungsfähig sind.
Freundliche Grüße,
M. Wübbe

Bewertung des Fragestellers 2. August 2019 | 11:15

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"sehr gut erklärt."
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