Rechte als Arbeitnehmer bezgl. Urlaub
| 1. März 2023 15:55
|
Preis:
40,00 €
|
Arbeitsrecht
Beantwortet von
in unter 2 Stunden
Guten Tag,
Ich heirate in knapp 3 Wochen und meine Schwester soll meine Trauzeugin sein. Nun ist das Problem, dass Sie aber kein Urlaub bekommt für diesen einen halben Tag. Sie hat bereits mit der Personalleitung als auch mit einem Vorgesetzten gesprochen, leider ohne Erfolg. Die Personalleiterin hat vermutlich ein persönliches Problem mit meiner Schwester, da andere Kollegen eher mal spontan Urlaub bekommen und meine Schwester nun schon zum zweiten Mal an so einem wichtigen Tag keinen Urlaub bekommt.
Es handelt sich lediglich um einen Tag oder einen halben Tag Urlaub auf einem "normalen" Donnerstagnachmittag im März. Meine Schwester arbeitet als Bürokraft am Empfang einer Tierklinik, für diesen Bereich sind insgesamt 6 1/2 Mitarbeiter angestellt und 2 haben in der Woche bereits Urlaub.
Meine Schwester ist Vollzeit angestellt und auch nicht mehr in der Probezeit. (Ich glaube Sie ist 1,5-2 Jahre dort).
Meine Frage ist, hat Sie als Arbeitnehmer für so einen wichtigen Tag irgendwelche Rechte bzw. Ansprüche?
Danke im Voraus & viele Grüße
Sehr geehrte Ratsuchende,
auch wenn Ihre Verärgerung verständlich ist; einen gesetzlichen Urlaubsanspruch kann Ihre Schwester weder aus § 616 BGb oder sonstiger gesetzlicher Vorschrift ableiten, auch nicht aus dem möglicherweise anwendbaren Tarifvertrag für TFA.
Ein Anspruch könnte sich nur aus dem Arbeitsvertrag selbst ergeben, wenn dafür ausdrücklich der Anspruch eingeräumt worden ist. Ist das - vermutlich - nicht der Fall, steht Ihrer Schwester kein Urlaubsanspruch dafür zu.
Denn Anspruch auf Sonderurlaub hat zwar das Hochzeitspaar selbst, nicht aber alle anderen Teilnehmer einer Hochzeit.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg