17. Juli 2013
|
17:32
Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail: info@raschwerin.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
- Darf man als Pächter diesen Waldweg nutzen, da andere diesen auch nutzen dürfen?
Wichtig wäre natürlich, dass ein Wegerecht eingetragen ist.
Ist dies nicht der Fall kann ein Anspruch auf Nutzung bestehen, wenn es keine andere Zufahrtsmöglichkeit gibt.
Andererseits kann sich der Anspruch hier auch schon daraus ergeben, dass dies jahrelang geduldet wird – mithin aus gewohnheitsrechtlichen Aspekten.
- Wie verträgt sich die Inkonsequenz der Argumentation der Schädigung der Waldwurzeln gegenüber der Toleranz gegenüber den Eigenheimbesitzern?
Hier muss schon alles gleich behandelt werden und es darf nicht dem einen Besitzer / Eigentümer die Zufahrt erlaubt und dem anderen versagt werden.
Natürlich muss eine Interessenabwägung stattfinden, wenn hier eine Gefahr für die Bäume besteht.
Aber in der Regel hätte dies dem Eigentümer des Weges schon eher auffallen müssen.
Hier kann man sich wieder auf das Gewohnheitsrecht berufen.
- Welchen Stellenwert hat das Durchfahrt verboten Schild mit Hinweis auf Waldweg, wenn dieses Verbot nicht auf alle angewendet wird.
Hier ist die Frage, von wem das Schild wann aufgestellt wurde. Hat es der Eigentümer selbst aufgestellt, sich aber jahrelang nicht darauf berufen, kann er sich auch jetzt nicht mehr darauf berufen. Er hat seine Rechte verwirkt, weil er jahrelang geduldet hat, dass alle durchgefahren sind.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin, Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Steffan Schwerin