27. Juni 2015
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13:57
Antwort
vonRechtsanwalt Henning Twelmeier
Westliche Karl-Friedrich-Str. 56
75172 Pforzheim
Tel: 07231 58936-0
Web: https://www.tm-patent.de
E-Mail: info@tm-patent.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Recherchengebühr muss zusammen mit der Anmeldegebühr innerhalb von einem Monat nach Einreichung der Patentanmeldung entrichtet werden.
Die Prüfungsgebühr ist hingegen erst innerhalb von sechs Monaten nach dem Tag zu entrichten, an dem im Europäischen Patentblatt auf die Veröffentlichung des Recherchenberichts hingewiesen worden ist. Nachteile entstehen Ihnen durch die spätere Bezahlung der Prüfungsgebühr nicht.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Henning Twelmeier