10. März 2021
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12:23
Antwort
vonRechtsanwalt Jannis Geike
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gerne beantworte ich Ihre Fragen wie folgt.
[quote]Müssen wir die Kadaver in unserem Kellerteil entfernen oder müssen wir unserem Vermieter lediglich den Zugang zu unserem Kellerteil gewähren?[/quote]
Die Pflicht zur Beseitigung des Kadavers obliegt grundsätzlich dem Vermieter. Sie müssen den Sachverhalt lediglich dem Vermieter anzeigen und den Zugang gewähren.
[quote]Können wir nach einer Fristsetzung gegenüber unserem Vermieter für die Beseitigung selbst den Kammerjäger beauftragen und im Nachgang unserem Vermieter die Kosten berechnen?[/quote]
Ja dies ist möglich. Es muss jedoch eine angemessene Frist gesetzt werden. Diese wird teilweise mit 2 Wochen beziffert, was ich hoch angesetzt finde aufgrund der Dringlichkeit in diesem Fall. Dennoch wird man wohl erst nach Ablauf einer Frist von 2 Wochen mit einiger Rechtssicherheit selbst tätig werden können, da davor die Gefahr besteht, dass ein Gericht die Frist als unangemessen kurz bewertet.
[quote]Und besteht die Möglichkeit einen Teil der Miete zurück zuhalten und diese nach der endgültigen Beseitigung des Problems nachzuzahlen (Wenn ja in welcher Höhe?)[/quote]
Nein, ein entsprechendes Rückbehaltungsrecht besteht nicht. Man könnte ggf an eine Minderung denken, aber nur wenn der Keller vollständig unnutzbar ist und auch dann nur in Höhe von 5 Prozent. Auch hier wäre jedoch eine Fristsetzung erforderlich, so dass dies hier nicht zweckdienlich zu sein scheint.
[quote]Und die letzte Frage: Wer kommt für die Desinfizierung und Reinigung unseres Kellers auf? Müssen wir das selbst tun? Können wir wenigstens erwarten, dass unser Vermieter und dazu die Materialien zur Verfügung stellt?[/quote]
Auch dies ist grundsätzlich Sache des Vermieters. Es besteht jedoch die Gefahr, dass die Kosten irgendwann als regelmäßige Kosten eingeordnet werden. Dann könnte der Vermieter sich das Geld über die Nebenkostenabrechnung zurückholen.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Jannis Geike
Rechtsanwalt