Rattenbefall im Keller

10. März 2021 11:57 |
Preis: 28,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Guten Tag,

wir haben aktuell Rattenbefall im Keller unserer Mietwohnung. (Keller ist im Mietvetrag beinhaltet)
Nach dem Fund eines Rattenkadavers Mitte Februar wurde der Kammerjäger von unserem Vermieter beauftragt.
Nachdem er da war haben wir am 23.02. unseren Vermieter darüber informiert, dass es von Tag zu Tag im Treppenhaus mehr stinkt und das es immer wieder neue Stellen gibt, an denen man den Kot der Ratten sieht. Außerdem hat es stark nach Verwesung gestunken. Ich habe dann eine Frist von 2 Tagen gesetzt um zu reagieren. Unser Vermieter kam dann am gleichen Tag und hat das Tier auch beseitigt.
Angeblich wollte unser Vermieter den Befall auch dem Amt melden. Ob das passiert ist wissen wir bisher nicht.

Nun hat es in den letzten Tagen wieder deutlich angefangen zu riechen und gestern (09.03.) waren wir wieder in unserem Keller und haben einen Kadaver entdeckt.
Darüber haben wir unseren Vermieter informiert und die Antwort bekommen, dass es ja nicht so schwer sein könnte, dass wir den Kadaver entfernen. Er käme frühestens in der nächsten Woche, das wäre ja nicht zu viel verlangt.

Nun unsere Fragen:
Müssen wir die Kadaver in unserem Kellerteil entfernen oder müssen wir unserem Vermieter lediglich den Zugang zu unserem Kellerteil gewähren?

Können wir nach einer Fristsetzung gegenüber unserem Vermieter für die Beseitigung selbst den Kammerjäger beauftragen und im Nachgang unserem Vermieter die Kosten berechnen?

Und besteht die Möglichkeit einen Teil der Miete zurück zuhalten und diese nach der endgültigen Beseitigung des Problems nachzuzahlen (Wenn ja in welcher Höhe?)

Und die letzte Frage: Wer kommt für die Desinfizierung und Reinigung unseres Kellers auf? Müssen wir das selbst tun? Können wir wenigstens erwarten, dass unser Vermieter und dazu die Materialien zur Verfügung stellt?



Vielen Dank für die Beantwortung!





10. März 2021 | 12:23

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragenstellerin,

gerne beantworte ich Ihre Fragen wie folgt.


[quote]Müssen wir die Kadaver in unserem Kellerteil entfernen oder müssen wir unserem Vermieter lediglich den Zugang zu unserem Kellerteil gewähren?[/quote]

Die Pflicht zur Beseitigung des Kadavers obliegt grundsätzlich dem Vermieter. Sie müssen den Sachverhalt lediglich dem Vermieter anzeigen und den Zugang gewähren.


[quote]Können wir nach einer Fristsetzung gegenüber unserem Vermieter für die Beseitigung selbst den Kammerjäger beauftragen und im Nachgang unserem Vermieter die Kosten berechnen?[/quote]

Ja dies ist möglich. Es muss jedoch eine angemessene Frist gesetzt werden. Diese wird teilweise mit 2 Wochen beziffert, was ich hoch angesetzt finde aufgrund der Dringlichkeit in diesem Fall. Dennoch wird man wohl erst nach Ablauf einer Frist von 2 Wochen mit einiger Rechtssicherheit selbst tätig werden können, da davor die Gefahr besteht, dass ein Gericht die Frist als unangemessen kurz bewertet.


[quote]Und besteht die Möglichkeit einen Teil der Miete zurück zuhalten und diese nach der endgültigen Beseitigung des Problems nachzuzahlen (Wenn ja in welcher Höhe?)[/quote]

Nein, ein entsprechendes Rückbehaltungsrecht besteht nicht. Man könnte ggf an eine Minderung denken, aber nur wenn der Keller vollständig unnutzbar ist und auch dann nur in Höhe von 5 Prozent. Auch hier wäre jedoch eine Fristsetzung erforderlich, so dass dies hier nicht zweckdienlich zu sein scheint.


[quote]Und die letzte Frage: Wer kommt für die Desinfizierung und Reinigung unseres Kellers auf? Müssen wir das selbst tun? Können wir wenigstens erwarten, dass unser Vermieter und dazu die Materialien zur Verfügung stellt?[/quote]

Auch dies ist grundsätzlich Sache des Vermieters. Es besteht jedoch die Gefahr, dass die Kosten irgendwann als regelmäßige Kosten eingeordnet werden. Dann könnte der Vermieter sich das Geld über die Nebenkostenabrechnung zurückholen.

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Jannis Geike
Rechtsanwalt


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