21. Dezember 2007
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20:43
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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zieht der Mieter nicht freiwillig aus, werden Sie um eine Räumungsklage nicht umhin kommen, wobei diese dann auf die Kündigung gestützt werden müsste.
Bevor diese Klage jedoch mit einem rechtskräftigen Urteil beendet ist und die Räumung dann - schlimmstenfalls - mit einem Gerichtsvollzieher vollstreckt werden kann, werden Monate vergehen und eine Kosten von Ihnen zu verauslagen sein.
Dieses ist die - harte - Rechtslage, wenn der Mieter freiwillig nicht auszieht, wobei Sie ggfs. hinsichtlich der Kosten die Mutter (dann neben dem Mieter) in Anspruch nehmen könnten, wenn die Vereinbarung wirksam ist (und die Mutter auch zahlungsfähig ist).
Eine andere legale Möglichkeit gibt es bei Weigerung des Mieters nicht; insbesondere können Sie nicht etwa selbst ohne Titel die Zwangsräumung vornehmen.
Daher sollte eine schnelle Einigung, ggfs. auch auf finanzieller Basis, mit dem Mieter gesucht werden, so dass ihm ggfs. für den Fall des Auszuges ein gewisser Betrag in Aussicht gestellt wird. Auch wenn dieses rechtlich nicht auf den ersten Blick einzusehen ist, könnte dieses die wirtschaftlich sinnvollste Lösung (auch in Anbetracht des Verkaufes) sein, da Sie ansonsten ggfs. "gutes Geld hinterher werfen", wenn - und so macht es den Anschein - dort "nichts zu holen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle