Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,
vielen dank für Ihre Anfrage. Diese beantworte ich auf Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung und auf Basis des von Ihnen ausgelobten Mindesteinsatzes summarisch gerne wie folgt:
1. Die von Ihnen beschriebenen Vorkommnisse dürften für eine fristlose Kündigung ausreichen.
2. Dies gilt dann selbstverständlich auch für eine Mietminderung.
3. Ein Zugang zum Haus ist zu gewährleisten.
4. Hier ist mir ohne genaue Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten eine sichere Einschätzung nicht möglich – ich neige jedoch einem Ja zu.
5. Mit der mietrechtlichen Rechtsprechung existieren gewisse „Grunddinge“, die auch unausgesprochen Teil des Mietvertrages sind. Dafür dürften die von Ihnen angesprochenen normgerechten Anschlüsse nicht gehören. Auch spricht hier einiges für Ihr Mitverschulden bei Abschluß des Mietvertrages, Sie hätten sich hier wohl vor Vertragsschluss hierüber informieren müssen.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort zunächst einmal weitergeholfen zu haben. Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion von „Frag einen Anwalt“ gerne zu Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen
Dr. Thomas Schimpf
- Rechtsanwalt -
ra.schimpf@gmx.de
www.anwalt.de/rechtsanwalt_schimpf
sehr geehrter Fragesteller,
vielen dank für Ihre Anfrage. Diese beantworte ich auf Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung und auf Basis des von Ihnen ausgelobten Mindesteinsatzes summarisch gerne wie folgt:
1. Die von Ihnen beschriebenen Vorkommnisse dürften für eine fristlose Kündigung ausreichen.
2. Dies gilt dann selbstverständlich auch für eine Mietminderung.
3. Ein Zugang zum Haus ist zu gewährleisten.
4. Hier ist mir ohne genaue Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten eine sichere Einschätzung nicht möglich – ich neige jedoch einem Ja zu.
5. Mit der mietrechtlichen Rechtsprechung existieren gewisse „Grunddinge“, die auch unausgesprochen Teil des Mietvertrages sind. Dafür dürften die von Ihnen angesprochenen normgerechten Anschlüsse nicht gehören. Auch spricht hier einiges für Ihr Mitverschulden bei Abschluß des Mietvertrages, Sie hätten sich hier wohl vor Vertragsschluss hierüber informieren müssen.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort zunächst einmal weitergeholfen zu haben. Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion von „Frag einen Anwalt“ gerne zu Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen
Dr. Thomas Schimpf
- Rechtsanwalt -
ra.schimpf@gmx.de
www.anwalt.de/rechtsanwalt_schimpf