Antwort
vonRechtsanwalt Deniz Altundag
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Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie haben im Juli 2024 ein Flex Slave Programmierungsgerät der Firma Magic Motorsport über die Firma Hibert Performance erworben. Im Angebot war ausdrücklich neben dem Gerät auch ein Guthaben von „1.000 € Gratis Files" enthalten. Die Firma Hibert Performance verlangt nun im Rahmen der Umstellung auf den Master-Status eine weitere Zahlung von 1.000 €, mit der Begründung, die ursprünglich inkludierten Files seien lediglich ein Vorschuss bzw. Kredit gewesen. Eine solche Regelung war Ihnen nicht bekannt und war auch nicht Gegenstand des Angebots oder der zum Kaufzeitpunkt gültigen AGBs. Die AGBs wurden erst nachträglich im Jahr 2025 geändert und können daher auf den Vertrag aus Juli 2024 keine Anwendung finden.
Rechtliche Bewertung:
1. Vertragsgrundlage und Auslegung
Maßgeblich für die vertraglichen Rechte und Pflichten sind das Angebot und die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Nach Ihrer Schilderung war im Angebot klar geregelt, dass der Kaufpreis von 1.800 € zzgl. MwSt. das Gerät und „1.000 € Gratis Files" umfasst. Eine nachträgliche Änderung der AGBs im Jahr 2025 kann auf den bereits abgeschlossenen Vertrag keine Wirkung entfalten. Die Auslegung des Vertrags erfolgt nach §§ 133, 157 BGB nach dem objektiven Empfängerhorizont. Die von Hibert Performance behauptete „betriebliche Praxis" ist rechtlich unbeachtlich, wenn sie nicht Vertragsbestandteil geworden ist.
2. Anspruch auf Rückzahlung
Da die Firma Hibert Performance für die Umstellung auf den Master-Status eine zusätzliche Zahlung verlangt hat, ohne dass hierfür eine vertragliche Grundlage besteht, haben Sie einen Anspruch auf Rückzahlung des geleisteten Betrages aus ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB. Sie haben die Zahlung nur geleistet, um die Nutzung des Geräts nicht weiter zu blockieren, und ausdrücklich unter Vorbehalt der Rückforderung. Es liegt keine vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung vor, da die Files nach dem Angebot bereits im Kaufpreis enthalten waren.
3. Vorgehen und Fristsetzung
Sie sollten die Firma Hibert Performance schriftlich zur Rückzahlung des Betrages auffordern und eine angemessene Frist (z.B. 14 Tage) setzen. Nach Ablauf der Frist können weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden, wie z.B. ein gerichtliches Mahnverfahren oder eine Zahlungsklage.
4. Beweisführung
Für die Durchsetzung Ihres Anspruchs ist es wichtig, das ursprüngliche Angebot, die zum Kaufzeitpunkt gültigen AGBs sowie die Korrespondenz mit der Firma Hibert Performance zu dokumentieren. Die nachträgliche Änderung der AGBs ist für Ihren Vertrag irrelevant.
Zusammenfassung:
Sie haben einen Anspruch auf Rückzahlung der 1.000 €, da hierfür keine vertragliche Grundlage besteht. Die nachträgliche Änderung der AGBs ist unbeachtlich. Die Firma Hibert Performance ist zur Rückzahlung verpflichtet. Ich werde die Firma Hibert Performance unter Fristsetzung zur Rückzahlung auffordern und bei fruchtlosem Fristablauf weitere rechtliche Schritte einleiten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ich wende mich an Sie, da ich Schwierigkeiten habe, eine ausstehende Rückzahlung von 1000 € durchzusetzen.
Ich habe dem Schuldner am 07.08.2025 schriftlich eine Frist bis zum 28.08.2025 gesetzt, die er ignoriert hat.
Mehrere Personen haben bereits ähnliche Erfahrungen mit ihm gemacht. Erst nach anwaltlichen Schreiben erfolgte jeweils die Rückzahlung.
Nach meiner Auffassung befindet er sich nun gemäß § 286 BGB (Verzug) im Zahlungsverzug. Daraus ergeben sich auch Ansprüche auf Verzugszinsen und ggf. Kostenersatz nach § 288 BGB.
Meine Bitte:
Könnten Sie für mich ein anwaltliches Schreiben an den Schuldner verfassen, in dem die Rechtslage sowie die einschlägigen Paragrafen klar aufgezeigt werden, um ihn zur Rückzahlung zu bewegen?
Bitte teilen Sie mir vorab die voraussichtlichen Kosten für dieses Vorgehen mit.
Mit freundlichen Grüßen
Vielen Dank für Ihre weiteren Informationen.
Ich würde Sie zunächst bitten, ein außergerichtliches Schreiben an die Gegenseite mit Fristsetzung zu übermitteln. Sollte die Frist fruchtlos verstreichen, so können die Rechtsanwaltskosten als Verzugsschaden geltend gemacht werden.
Mit freundlichen Grüßen