5. Februar 2006
|
19:55
Antwort
vonRechtsanwalt Christian Joachim
Stiller Winkel 3
18225 Kühlungsborn
Tel: 038203/899120
Tel: 0177/7240222
Web: https://www.rechtsbuero24.de
E-Mail: info@rechtsbuero24.de
vielen Dank für Ihre Frage, die ich unter Berücksichtigung Ihrer Angaben und Ihres Einsatzes wie folgt beantworten darf:
Bei der privaten Nutzung des Firmen-PKW handelt es sich um eine sog. geldwerte Zuwendung des Arbeitgebers. Geldwerte Zuwendungen des Arbeitgebers aller Art, z. B. freie Kost und Logis, mietgünstige Wohnung und auch Firmenwagen sind dem Einkommen in voller Höhe hinzuzurechnen, soweit sie entsprechende Eigenaufwendungen ersparen.
Ich hoffe, dass meine Antwort für Sie hilfreich ist und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Christian Joachim
-Rechtsanwalt-
Rechtsanwalt Christian Joachim