Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
In der Sache nehme ich Stellung wie folgt:
Sofern Ihnen der Arbeitgeber ein Darlehen gewährt bestehen hier keine Bedenken.
Der Arbeitgeber darf Ihnen selbstverständlich einen Privatkredit gewähren.
Der Arbeitgeber sollte zu seiner Absicherung mit Ihnen jedoch einen schriftlichen Darlehensvertrag abschließen in welchem Vereinbarungen über Verzinsung, Laufzeit, Kündigung und Rückzahlung der Darlehenssumme getroffen werden.
Auch über eine Absicherung des Darlehens (je nach Höhe des Darlehens) sollte der Arbeitgeber nachdenken.
Sie müssen darauf achten, das Zinsvorteile (=günstige Abweichung gegenüber dem Marktzins) besteuert werden müssen, soweit diese 2.600 EUR überschreiten.
Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen einen ersten Überblick verschafft zu haben und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt
vielen Dank für Ihre Anfrage.
In der Sache nehme ich Stellung wie folgt:
Sofern Ihnen der Arbeitgeber ein Darlehen gewährt bestehen hier keine Bedenken.
Der Arbeitgeber darf Ihnen selbstverständlich einen Privatkredit gewähren.
Der Arbeitgeber sollte zu seiner Absicherung mit Ihnen jedoch einen schriftlichen Darlehensvertrag abschließen in welchem Vereinbarungen über Verzinsung, Laufzeit, Kündigung und Rückzahlung der Darlehenssumme getroffen werden.
Auch über eine Absicherung des Darlehens (je nach Höhe des Darlehens) sollte der Arbeitgeber nachdenken.
Sie müssen darauf achten, das Zinsvorteile (=günstige Abweichung gegenüber dem Marktzins) besteuert werden müssen, soweit diese 2.600 EUR überschreiten.
Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen einen ersten Überblick verschafft zu haben und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt