21. April 2020
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19:37
Antwort
vonRechtsanwalt Michael Krämer
Lindenallee 35A
55590 Meisenheim am Glan
Tel: 01702047283
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Michael-Kraemer-__l108500.html
E-Mail: mk@kanzleikultur.de
gerne möchte ich Ihre Frage auf der Grundlage Ihrer Angaben im Rahmen dieser Erstberatung beantworten. Leider ist mir dies ohne Kenntnis der konkreten Versicherungsbedingungen nicht möglich. Ganz grundsätzlich wüsste ich nicht, warum Ihnen in Ihrer Situation kein Krankentagegeld zustehen sollte. Wenn Sie eine Versicherung abgeschlossen haben, die dieses Risiko (Krankheit) in dieser Form absichert. Da sich Krankentagegelder pauschal bemessen, dürfte es keine Rolle spielen, dass Sie kein Erwerbseinkommen mehr beziehen. An Ihrer Stelle würde ich den Antrag stellen und schauen was passiert.
Selbstverständlich stehe ich Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße & gute Besserung
Michael Krämer
Rechtsanwalt