Privatdarlehen ohne Rückzahlungsvertrag

12. September 2006 18:56 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,

Unsere Tochter hat mit Ihrem Mann zusammen im Dezember 1996 ein Einfamilienhaus gekauft. Wir haben sie bei der Bereitstellung des Eigenkapitals mit einem Privatdarlehen in Höhe von 33.000,- DM unterstützt.

Eine vertragliche Regelung wurde zum damaligen Zeitpunkt und auch bis heute nicht durchgeführt. (einfach auf Vertrauen). Es wurde mündlich eine Ratenvereinbahrung der Rückzahlung getroffen. Bis zum Auszug unseres Schwiegersohnes aus dem gemeinsamen Haus im November 2003, sind die Raten immer gezahlt wurden und eine Vertragliche Regelung geriet bis zu dem Tag des Auszuges ganz in Vergessenheit.

Unser Schwiegersohn hat eine neue Freundin und wollte anfänglich das Haus mit ihr übernehmen. Dann machte er jedoch immer neue Schulden und ist seit Februar 2006 in der Privatinsolvenz. Das Haus wurde verkauft. Er hat auch auf Ermahnung keine Bereitschaft mehr gezeigt, das Geld weiter an uns zurück zuzahlen. Er hat auch noch Schulden bei unserer Tochter.

Wir haben seinen Anteil der Restforderung in Höhe von 7311,- € in der Privatinsolvenz angemeldet. Im ersten Prüftermin wurde auf Grund der fehlenden Verträge bzw. seiner Unterschrift die Forderung als bestritten abgewiesen. Die Überweisungsbelege in Höhe der 33.000,- DM auf das gemeinsame Konto unserer Tochter und unseres Schwiegersohnes, wie gleichzeitig die Nachweise der Rückzahlung reichten der Anwältin als Beweis für die bestehende Forderung nicht aus.
Sie unterstellte uns, wir hätten ja auch das Geld unserer Tochter schenken können.

Was können wir noch tun um doch noch unser Geld oder zu mindest einen Teil zu erhalten und wann ist der Anspruch verjährt?

Wir wissen, dass wir sehr vertrauensselig mit dieser großen Summe umgegangen sind, aber wir hätten auch niemals wahr haben wollen, dass unser Schwiegersohn mal auszieht.

Wir bedanken uns bei Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
12. September 2006 | 19:42

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin,

leider kann ich Ihnen nach Ihrer Schilderung wenig Hoffnung machen.

Gegen Ihren Schwiegersohn können Sie derzeit nicht vorgehen, da durch das laufende Insolvenzverfahren gerichtliche Verfahren und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen untersagt sind.

Im Insolvenzverfahren können Sie Klage auf Feststellung der bestrittenen Forderung erheben und dort Ihre Tochter als Zeugin benennen. Eine solche Klage ist aber kostspielig und ohne schriftliche Nachweise mit hohem Risiko verbunden. Bei Erfolg würde Ihre Forderung dann aber "nur" am Insolvenzverfahren teilnehmen, wobei dann abzuwarten ist, ob eine teilweise Zahlung der Schuld erfolgt; eine vollständige Rückzahlung können Sie wohl kaum verlangen. Sie sollten die anfallenden Kosten mit dem möglichen Nutzen abwägen.

Die Frage der Verjährung ist zweitrangig; die Verjährung ist durch die Anmeldung im Insolvenzverfahren gehemmt und läuft derzeit nicht. Ziel des Insolvenzverfahrens ist es für Ihren Schwiegersohn, die Restschuldbefreiung zu erlangen. Wird ihm diese erteilt, können Sie Ihre Forderung nicht mehr gegen ihn geltend machen; Ihr Schwiegersohn wäre dann schuldenfrei, ohne dass er sich auf die Einrede der Verjährung berufen muss.

Ich bedaure, keine anderslautende Mitteilung machen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Matthes
Rechtsanwalt


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