Postbank/Inkasso/Anwalt/Raten/Mahnbescheid

| 9. Juli 2009 21:05 |
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Inkasso, Mahnungen


Vor 2 Jahren wurde auf meinem Postbankkonto eine Kontopfändung durchgeführt. Diese war unrechtsmaßig da der geforderte Betrag bereits beglichen war. Der damalige Auftraggeber hat seinen Fehler bemerkt und die Pfändung bei der PB innerhalb einer Stunde zurückgezogen.

Dennoch forderte die PB umgehend aus das Konto welches -2.500,- im Minus war unverzüglich auszugleichen. Aufgrund der Arbeitslosigkeit durch die Insolvenz meines AG war das nicht möglich. Ich habe daraufhin Ratenzahlung von € 50,- angeboten die abgelehnt wurden. Man verlangte eine Mindestrate von € 150,- die ich nicht aufbringen konnte.

Daraufhin schaltete die PB dann das Inkassobüro ein, den ich das Problem ebenfalls schilderte und wiederum eine Ratenzahlung von € 50,- angeboten habe. Auch dieses Angebot wurde abgelehnt mit der Begründung das die Rate 180,- betragen müsse - Das ging finanziell bei mir nicht.

Dann kam der Postbankschuldnern "bekannte" Anwalt ins Spiel. Dieser schrieb am 27.08.08 das er mit einer angemessenen Ratenzahlung einverstanden ist und bei regelmäßiger Zahlung auf ein gerichtliches Mahnverfahren verzichtet. Seit August 08 zahle ich also monatlich € 50,- da diese Summe für mich angemessen ist. Seit August 08 hatte ich vom Anwalt auch nichts mehr gehört und war daher in den Glauben das die Angelegenheit läuft.

Am 06.07.09 bekomme ich nun plötzlich einen Mahnbescheid in der Angelegenheit vom Amtsgericht.

Frage:

-Wieso plötzlich nun doch ein Mahnbescheid wenn ich 1 Jahr lang die Raten immer bezahlt habe?

-Ist der Anwalt auf einmal nicht mehr an seine eigene Vereinbarung gebunden?

- Was kann man machen? Prinzipiell fühle ich mich im Recht, da ich meinen Verpflichtungen nachgekommen bin.



Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt beantworten.

I. Zwar gilt nach § 266 BGB, dass der Schuldner zu Teilleistungen nicht berechtigt ist, der Gläubiger also keine Teilleistungen annehmen muss, sondern vielmehr alles sofort verlangen kann.

Allerdings ist dieser Grundsatz nach Treu und Glauben eingeschränkt. So kann es treuwidrig sein, wenn der Gläubiger die Annahme von Teilleistungen verweigert, obwohl der Schuldner die gesamte Summe definitiv nicht aufbringen kann, aber in der Lage ist, (angemessene) Teilleistungen zu erbringen.
Diese Voraussetzungen dürften bei Ihnen vorgelegen haben, so dass das nunmehrige Fordern der Gesamtsumme als treuwidrig angesehen werden kann.

II. Daneben kann eine Teilleistungsvereinbarung auch stillschweigend geschlossen werden. Dadurch, dass man Ihnen angeboten hat, bei angemessener Ratenzahlung auf ein gerichtliches Mahnverfahren (also die sofortige Fälligstellung der Gesamtsumme) zu verzichten und Sie in der Folgezeit eine (wohl noch angemessene Rate) regelmäßig geleistet haben, kann der Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung gesehen werden, die der klageweisen sofortigen Fälligstellung des Gesamtbetrags entgegensteht.

III. Danach sollten Sie gegen den Mahnbescheid möglichst innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Widerspruch einlegen (also am besten sofort). Der Gegner muss nach Ihrem Widerspruch zunächst seinen Anspruch schriftlich begründen, sich also grds. mit dem bisherigen Verlauf der Angelegenheit auseinandersetzen.

Sollten Sie dann in Ihrer Klageerwiderung mit der obigen Argumentation durchdringen, stehen die Chancen für einen Sieg vor Gericht nicht schlecht.

Ich empfehle Ihnen abschließend die Beiziehung eines Anwaltes für das Klageverfahren.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.

--
Mit freundlichen Grüßen
St. Schmidt, LL.M.
Rechtsanwalt
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Tel. 0211 / 44 97 630
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Bewertung des Fragestellers 11. Juli 2009 | 09:32

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