8. August 2023
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09:19
Antwort
vonRechtsanwalt Jannis Geike
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gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Sofern die Forderung für das Porto in Ihrem Schreiben einzeln ausgewiesen worden und die Gegenseite durch das Schreiben wirksam in Verzug gesetzt wurde, könnten Sie den Betrag per Mahnbescheid geltend machen.
Eine Wertuntergrenze für Mahnbescheide gibt es insoweit nicht.
Sollte es jedoch durch einen Widerspruch der Gegenseite zu einem streitigen Verfahren kommen, müsste nachgewiesen werden, dass der Hauptsacheanspruch auf Abgabe der Unterlassung gegeben war.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Jannis Geike
Rechtsanwalt