Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
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die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Der Beamte darf solche unwahren Behauptungen nicht verbreiten.
Sie können insbesondere auf dem zivilrechtlichen Weg Unterlassung verlangen.
Daneben können Sie bei der Dienststelle entsprechende dienstrechtliche Maßnahmen gegen den Beamten anregen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Sehr geehrter Herr Schwerin,
vielen Dank für die schnelle Beantwortung meiner Frage.
Ich denke jedoch Sie haben mich missverstanden.
Die Behauptungen sind nicht unwahr. Ich habe leider wirklich mehrere Straftaten begangen.
Darf er also wenn es die Wahrheit ist was er sagt, weiter Informationen über mich preis geben?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Ich hatte schon richtig verstanden. Allerdings darf der Beamte dennoch nicht pauschalisieren und Sie als Schläger und Betrüger etc. bezeichnen.
Er darf insbesondere keine internen Auskünfte erteilen und diese - wenn auch - Wahrheiten über Sie verbreiten.
Sie haben den erwähnten Unterlassungsanspruch.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt