Polizist gibt Informationen an Dritte weiter

| 6. November 2011 14:46 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


19:51
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe in den letzten Jahren leider mehrere Straftaten begangen.

Nun ist es so, dass ein Stadtpolizist, anderen Bewohnern der Stadt Geschichten über mich erzählt.

Er erzählt z.B der Mutter meiner Freundin, dass ich ein Einbrecher bin ein Schläger und Betrüger und das meine Familie mich nichtmehr haben will.

In meiner Stadt gab es vor kurzem eine Einbruchserie an welcher ich beteiligt war. Ich wurde verhaftet und wieder freigelassen.
Nun warte ich noch auf den Gerichtstermin.

Der besagte Polizist erzählt jetzt auch schon den Leuten bei denen eingebrochen wurde, das ich es war. Er benutzt dafür auch meinen vollen Namen.

Meine Frage ist, darf er das? Wie kann ich mich dagegen wehren?

Vielen Dank für die Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Anonym
6. November 2011 | 15:06

Antwort

von


(1230)
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail: info@raschwerin.de
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Der Beamte darf solche unwahren Behauptungen nicht verbreiten.

Sie können insbesondere auf dem zivilrechtlichen Weg Unterlassung verlangen.

Daneben können Sie bei der Dienststelle entsprechende dienstrechtliche Maßnahmen gegen den Beamten anregen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.


Rechtsanwalt Steffan Schwerin

Rückfrage vom Fragesteller 6. November 2011 | 15:11

Sehr geehrter Herr Schwerin,

vielen Dank für die schnelle Beantwortung meiner Frage.

Ich denke jedoch Sie haben mich missverstanden.
Die Behauptungen sind nicht unwahr. Ich habe leider wirklich mehrere Straftaten begangen.

Darf er also wenn es die Wahrheit ist was er sagt, weiter Informationen über mich preis geben?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 6. November 2011 | 19:51

Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:

Ich hatte schon richtig verstanden. Allerdings darf der Beamte dennoch nicht pauschalisieren und Sie als Schläger und Betrüger etc. bezeichnen.

Er darf insbesondere keine internen Auskünfte erteilen und diese - wenn auch - Wahrheiten über Sie verbreiten.

Sie haben den erwähnten Unterlassungsanspruch.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 8. November 2011 | 00:17

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 8. November 2011
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