18. November 2022
|
15:48
Antwort
vonRechtsanwalt Matthias Düllberg
Grabenstraße 38
44787 Bochum
Tel: 0234 45934220
Web: https://www.ra-duellberg.de
E-Mail: info@ra-duellberg.de
abschließend kann die Frage, ob und inwieweit die Ermittlungsbehörden bei ihren Ermittlungen durchgehend rechtmäßig gehandelt haben natürlich nur anhand der vollständigen Ermittlungsakte beurteilt werden. Grundsätzlich ist es aber erst einmal nicht ungewöhnlich, dass Ermittlungen bereits geführt werden, bevor ein Beschuldigter überhaupt von dem Verfahren Kenntnis hat.
Dies aufgreifend bestimmt auch § 163a StPO, dass dem Beschuldigten "spätestens vor Abschluss der Ermittlungen" rechtliches Gehör zu gewähren ist. Eine Vorabinformation sieht die StPO nicht zwingend vor. Vielmehr kann bei sich nicht bestätigendem Verdacht ein Verfahren sogar eingestellt werden, ohne dass der Beschuldigte davon überhaupt Kenntnis erlangt.
Das Vorgehen der Ermittlungsbehörden kann vorbehaltlich einer weiteren Überprüfung also durchaus rechtmäßig sein.
Da Sie - und vor allem Ihr Arbeitgeber - nun aber bereits Kenntnis von dem Verfahren haben, sollten Sie dennoch in Erwägung ziehen, sich an einen Strafverteidiger vor Ort zu wenden und sich weiter über den Vorwurf zu informieren. Hierzu müssen Sie nicht zwingend abwarten, bis die Polizei sich an Sie wendet.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben. Bei verbleibenden Unklarheiten können Sie selbstverständlich die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichem Gruß
Rechtsanwalt Matthias Düllberg
Fachanwalt für Strafrecht