Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes möchte ich Ihre Frage zusammenfassend wie folgt beantworten:
Sollte der Entleiher Ihres Pkw-Anhängers diesen zu einem anderen als dem vertraggemäßen Gebrauch (Transport des Holzes zu seinem Wohnort) gebraucht und dabei beschädigt haben, steht Ihnen diesbezüglich ein Schadensersatzanspruch zu.
Sie sollten eine Kostenaufstellung für die Beseitigung der Schäden fertigen und den Entleiher schriftlich unter Setzung einer angemessenen Frist auffordern, diesen Schaden zu begleichen.
Sollte dieses Vorgehen keinen Erfolg bringen, empfehle ich Ihnen, einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen in dieser Angelegenheit zu betrauen.
Ich hoffe Ihnen einen ersten Überblick vermittelt zu haben.
Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Antwort lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung, basierend auf Ihren Angaben, handelt. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Maik Elster
Rechtsanwalt
auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes möchte ich Ihre Frage zusammenfassend wie folgt beantworten:
Sollte der Entleiher Ihres Pkw-Anhängers diesen zu einem anderen als dem vertraggemäßen Gebrauch (Transport des Holzes zu seinem Wohnort) gebraucht und dabei beschädigt haben, steht Ihnen diesbezüglich ein Schadensersatzanspruch zu.
Sie sollten eine Kostenaufstellung für die Beseitigung der Schäden fertigen und den Entleiher schriftlich unter Setzung einer angemessenen Frist auffordern, diesen Schaden zu begleichen.
Sollte dieses Vorgehen keinen Erfolg bringen, empfehle ich Ihnen, einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen in dieser Angelegenheit zu betrauen.
Ich hoffe Ihnen einen ersten Überblick vermittelt zu haben.
Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Antwort lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung, basierend auf Ihren Angaben, handelt. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Maik Elster
Rechtsanwalt