Pixel-Auktion

17. Januar 2006 18:29 |
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Internetrecht, Computerrecht


Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Ihnen mitteilen, dass ich aus der "heute" Sendung erfahren habe, dass der Engländer eine Pixel-Homepage verkauft hatte. Man kann sich auf ein Grafik von den verschiedenen Firmen bzw. Anbieter wie T-Mobile, Vodafone usw. in dem Homepage anklicken. Ich weiss nicht ob es einfach so erlaubt ist, so ein Homepage bei Ebay zu ersteigern. Was würde mir passieren, wenn ich selbst den Homepage mit den verschiedenen Grafiken(30 bis 100)von den verschiedenen Firmen entwickele.Ich möchte vorher wissen, ob ich das darf oder nicht. Bitte antworte Sie mir dieses Problem. Ich bedanke mich für Ihre Mühe im Voraus.MfG
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund der mitgeteilten Tatsachen wiefolgt beantworten möchte:

Wenn Sie von dieser Auktion reden http://www.pcwelt.de/news/online/128591/, ist es nicht so, dass der Engländer einfach verschiedene Logos in der Webseite eingebaut hat, sondern er hat Werbung geschaltet, somit durfte er die Namen der Firmen verwenden.
Sollten Sie ohne Zustimmung von Firmen deren Logo oder Marke oder Name verwenden, laufen Sie Gefahr, eine Abmahnung zu erhalten mit einer Nutzungsunterlassung.
Ohne die Zustimmung/Lizenz der Firmen dürfen Sie so eine Webseite nicht erstellen, aber Sie können versuchen, ein ähnliches Geschäft aufzuziehen und die Pixel für Werbung vekaufen. Vielleicht klappt das ja.

Ich hoffe, diese Ausführungen haben Ihnen bei Ihrem Rechtsproblem weiter geholfen.

Mit freundlichen Grüssen
Nina Heussen
Rechtsanwältin
info@anwaeltin-heussen.de
www.anwaeltin-heussen.de
Rückfrage vom Fragesteller 17. Januar 2006 | 20:21

Sehr geehrte Frau Heussen, wie kann man einfach Werbung machen? Zuerst eine zustimmung von den Firmen einholen und dann in dem Homepage einbauen? Das ist die Frage was ich wissen möchte. danke für Ihren Auskunft. MfG

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 18. Januar 2006 | 09:30

Wie bei jedem anderen Geschäft auch müssen Sie eine möglichst attracktive Plattform haben, auf der Firmen Werbung schalten möchten. Dann müssen Sie sich die Erlaubnis holen, dass Sie das Logo als kostenlose Werbung verwenden wollen. Natürlich wird sich niemand beschweren, wenn Sie die Werbung einfach schalten und dann die Webseite ein voller Erfolg wird. Aber darauf sollten Sie nicht spekulieren.

Mit freundlichen Grüssen
Nina Heussen
Rechtsanwältin

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