Sehr geehrte Frau Distel-Baierlein,
ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt summarisch beantworten will:
Zunächst kommt es auf die konkrete Darstellung auf Ihrer Homepage an. Die Grenzen zum unlauteren Wettbewerb sind fließend und von der Rechtsprechung bei Weitem noch nicht erschöpfend erfasst, so dass ich Ihnen nur eine grobe Einschätzung geben kann.
Grundsätzlich dürfen Sie in der von Ihnen geschilderten Art und Weise Werbung für Ihr Unternehmen betreiben. Dabei gilt es, die gesetzlichen Grenzen nicht zu überschreiten. Solche werden u.a. durch Normen des BGB (z.B. § 138 BGB
– Sittenwidrigkeit) als auch durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb festgelegt. Dabei ist z.B. untersagt, durch unsachlichen Einfluss auf Kunden Kundenfang und getarnte Werbung zu betreiben. Werbung muss deutlich als Werbung gekennzeichnet sein. Mit der Rubrik Referenzen genügen Sie diesem Anspruch hinreichend. Die Gestaltung Ihrer Homepage verstößt nach meinem Dafürhalten gegen keine der vorbezeichneten Normen.
Etwas problematisch sehe ich das Aufführen von Rechtsanwälten. Meines Erachtens – ich hoffe, der Schluss von mir auf meine Kollegen ist nicht verfehlt – hat diese Berufsgruppe keine besondere Kenntnis in Sachen Kosmetik. Es stellt sich dann die Frage, warum gerade diese Berufsgruppe und nicht nur der einzelne zufrieden Kunde, aufgeführt wird. Eindeutig lässt sich dieser Aspekt jedoch nicht beantworten.
Ich möchte Sie noch darauf hinweisen, dass bei der Verwendung von Links auf der eigenen Homepage zu beachten ist, dass man für die fremden Inhalte haftbar gemacht werden kann. Es sollte dementsprechend ein Haftungsausschluss in Ihren AGB formuliert werden. Den Entwurf entsprechender AGB sollte ein Kollege vornehmen. Gerne stehe auch ich Ihnen hierfür zur Verfügung.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe
mit freundlichem Gruß
Markus A. Timm
-Rechtsanwalt-
www.Rae-Linden.de
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Diese Antwort ist vom 03.08.2005 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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