Sehr geehrte Ratsuchende,
gerne beantworte ich Ihre Fragen auf Grundlage Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Ihnen steht ein Anspruch auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes im Wege einer Nacherfüllung gem. § 635 BGB bzw. im Wege eines Schadensersatzanspruches gem. §§ 280 Abs. 1, 249 ff. BGB zu.
Die durchgeführte Reparaturarbeit an dem beschädigten Kotflügel ist ein Sachmangel nach § 633 Abs.2 BGB, da nicht die metallic-weiße Lackierung des Sondermodells „Germany Next Top Model" aufgetragen wurde. Die Farbänderung über die gesamte Front sowie beide Seiten incl. aller vier Türen ist eine Pflichtverletzung im Sinne des § 280 BGB. Somit habe Sie insgesamt einen Anspruch auf Herstellung des ursprünglichen Zustandes.
Ihre Rechte gegenüber der Werkstatt sollten Sie nochmals schriftlich zum Ausdruck bringen und mitteilen, dass nicht die gewünschte Lackierung aufgetragen wurde und durch den Farbunterschied ein Schaden vorliegt. Gleichzeitig sollten Sie ausdrücklich die Neulackierung in die gewünschte metallic-weiß Lackierung verlangen.
Abschließend hoffe ich, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage gegeben zu haben und bedanke mich für eine positive Bewertung.
gerne beantworte ich Ihre Fragen auf Grundlage Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Ihnen steht ein Anspruch auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes im Wege einer Nacherfüllung gem. § 635 BGB bzw. im Wege eines Schadensersatzanspruches gem. §§ 280 Abs. 1, 249 ff. BGB zu.
Die durchgeführte Reparaturarbeit an dem beschädigten Kotflügel ist ein Sachmangel nach § 633 Abs.2 BGB, da nicht die metallic-weiße Lackierung des Sondermodells „Germany Next Top Model" aufgetragen wurde. Die Farbänderung über die gesamte Front sowie beide Seiten incl. aller vier Türen ist eine Pflichtverletzung im Sinne des § 280 BGB. Somit habe Sie insgesamt einen Anspruch auf Herstellung des ursprünglichen Zustandes.
Ihre Rechte gegenüber der Werkstatt sollten Sie nochmals schriftlich zum Ausdruck bringen und mitteilen, dass nicht die gewünschte Lackierung aufgetragen wurde und durch den Farbunterschied ein Schaden vorliegt. Gleichzeitig sollten Sie ausdrücklich die Neulackierung in die gewünschte metallic-weiß Lackierung verlangen.
Abschließend hoffe ich, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage gegeben zu haben und bedanke mich für eine positive Bewertung.