11. Februar 2025
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19:39
Antwort
vonRechtsanwalt Raphael Fork
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vielen Dank für Ihre Anfrage , die ich Ihnen wie folgt beantworte:
Frage 1:
"Darf das Sozialamt / die Sozialbehörde dann den Pflichtanteil von den Kindern zurückfordern?"
Davon ist nach Ihrer Schilderung auszugehen.
Zum einen über § 528 BGB, da die vorweggenommene Erbfolge im Grunde das Gleiche ist wie eine Schenkung. Das fällt dann unter die sog. Schenkungsrückforderung-Regelungen im Sozialhilferecht.
Und zum anderen über §§ 1 ff AnfG ( Anfechtungsgesetz), wenn die Behörde bei dem Vorgang eine vorsätzliche Gläubigerbenachteiligung begründen möchte.
Rechtssicher ohne Zugriffsmöglichkeit übertragen kann Ihre Mutter den Pflichtteil grundsätzlich nur dann, wenn seit der Übertragung 10 Jahre vergangen sind.
Mit freundlichen Grüßen aus Dortmund
Raphael Fork
-Rechtsanwalt-
Rechtsanwalt Raphael Fork