Pflegeheim / Retten der Ersparnisse

| 20. Januar 2006 15:51 |
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Sozialrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Gibt es eine Möglichkeit, die Ersparnisse meiner Mutter zu retten, bevor sie für ihre Pflegekosten aufgebraucht werden, beispielsweise durch eine Schenkung an uns Kinder?

Es ist schwierig, das Geld zu "retten". Eine Schenkung an die Kinder würde nichts bringen, da das Sozialamt eine in den letzten 10 Jahren vor der Hilfebedürftigkeit vorgenommene Schenkung zurückfordern könnte. Sie sollten sich bewusst sein, dass Sie gegenüber Ihrer Mutter unterhaltspflichtig sind und vom Sozialamt herangezogen werden können, wenn das Geld Ihrer Mutter nicht ausreicht. Es gibt jedoch einige Möglichkeiten, wie Ihre Mutter ihr Geld ausgeben kann, ohne dass es als Vermögen angesehen wird, z. B. durch die Rückzahlung bestehender Schulden oder angemessene Geschenke aus "sittlicher Verpflichtung".

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte einen dementsprechenden Fachanwalt folgende Frage zu beantworten:

Meine Mutter ist überraschend in ein Krankenhaus eingeliefert worden und wird dieses wohl als Pflegefall verlassen. Sie selber ist außer ihrem körperlichen Gebrechen geistig völlig fit.
Obwohl sie drei Kinder groß gezogen hat und fast ihr ganzes Leben lang gearbeitet hat, wird ihre Rente wohl nicht einmal ansatzweise reichen, ihre Pflegestelle zu bezahlen.
Sie hat sich für ihren Lebensabend ca. 20.000€ erspart, mit dem sie sich diesen etwas angenehmer gestalten wollte.
Nun ist damit zu rechnen, dass ihre ganzen Ersparnisse für die Bezahlung ihres Pflegeplatzes vom Sozialamt eingezogen werden ohne dass dieser signifikant in der Leistung gesteigert wird.
Bevor wir uns um einen Pflegeplatz kümmern und an das Sozialamt herantreten, gibt es eine Möglichkeit dieses Geld für sie zu retten? Eventuell eine Schenkung an uns Kinder und das Geld fließt von uns als Taschengeld wieder zurück? Dann hätte sie wenigstens etwas davon.
Gibt es andere Möglichkeiten, dass sie persönlich noch etwas von ihrem Geld hat? Der Weg über die Schenkung hat einen etwas schalen Beigeschmack.
Nicht desto trotz ist das Vertrauen in der Familie sehr groß, so dass Gedanken über eine verdeckte Erbschleicherei bei uns abwegig sind.
Ich bitte um praktikable Vorschläge.
20. Januar 2006 | 21:09

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

ich kann nachvollziehen, dass Sie Probleme damit haben, dass Ihre Mutter Ihr Erspartes für Ihren Pflegeplatz einsetzen soll. Auf der anderen Seite sollten Sie aber berücksichtigen, dass ansonsten die "Allgemeinheit" verpflichtet würde, für die Pflege Ihrer Mutter aufzukommen, obwohl Sie selbst über die nötigen Mittel verfügt.

Es ist in der Tat schwierig, das Geld zu "retten".
Eine Schenkung an die Kinder würde nichts bringen, da ein Schenker im Fall der eigenen Bedürftigkeit sein Geschenk zurückfordern kann. Dieser Anspruch würde gem. § 93 SGB XII auf das Sozialamt übergehen, so dass dies eine innerhalb der letzten 10 Jahre vor Eintritt der Hilfebedürftigkeit vorgenommene Schenkung zurückverlangen könnte. Im Übrigen sollten Sie sich bewusst machen, dass Sie gegenüber Ihrer Mutter unterhaltspflichtig sind und bei entsprechendem Vermögen/Einkommen ebenfalls vom Sozialamt herangezogen werden können, wenn das Geld Ihrer Mutter nicht ausreicht.

Sie können auch davon ausgehen, dass das Sozialamt - zu Recht - gründliche Nachforschungen anstellt, was in den letzten Monaten/Jahren mit dem Vermögen Ihrer Mutter passiert ist.

Natürlich spricht nichts dagegen, dass Ihre Mutter bestehende Schulden zurückbezahlt. Diese können z.B. auch in einer Gegenleistung für geleistete Pflege im Vorfeld liegen.
Eine Rückzahlung ist auch nicht mehr möglich, wenn Ihre Mutter bzw. Ihre Kinder "entreichert" sind. Als Paradebeispiel wird immer die Urlaubsreise angegeben, die allerdings vorliegend bei Ihrer Mutter offenbar nicht in Betracht kommt. Allerdings gibt es evtl. andere Möglichkeiten, womit sich Ihre Mutter tatsächlich eine Freude machen kann ohne für das Geld als Gegenleistung Wertgegenstände zu erhalten. Auch geschenke aus "sittlicher Verpflichtung" wie z.B. angemessene Geburtstagsgeschenke werden nicht zurückgefordert.

Im Einzelfall würde ich Ihnen empfehlen, einen Kollegen vor Ort aufzusuchen, der Ihnen noch konkrete Möglichkeiten aufzeigen kann. Grundsätzlich hat es aber seinen Sinn, dass Pflegebedürftige Ihr Einkommen für die Pflege einsetzen, so dass es richtigerweise auchnur in geringem Maße Möglichkeiten gibt, ein wenig Geld zu sparen.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort trotzdem ein wenig weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers

Rückfrage vom Fragesteller 20. Januar 2006 | 21:26

Dies ist keine Nachfrage, aber ich muss einfach Luft ablassen.
Dass das Gehalt vollkommen in die Pflege, zum Schutz der Allgemeinheit, aufgeht ist völlig richtig. Nicht richtig, und für mich unsozial ist, dass nach kurzer Zeit Jemand der nie gespart hat, der alles ausgegeben hat, der auf das soziale Netz gesetzt hat, gleich dasteht mit Jemand, der sein Leben lang gespart hat und sich nichts geleistet hat. Dieser hat von seinem Ersparten nichts, außer einer Menge Entbehrungen und verpasster Genüssen.
Der Sparer ist dem Lebemann gegenüber ein absoluter Trottel. Also, gebt Euer Geld aus, spart nichts, am Ende seid ihr alle gleich.

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