Antwort
vonRechtsanwalt Arnd-Martin Alpers
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ich kann nachvollziehen, dass Sie Probleme damit haben, dass Ihre Mutter Ihr Erspartes für Ihren Pflegeplatz einsetzen soll. Auf der anderen Seite sollten Sie aber berücksichtigen, dass ansonsten die "Allgemeinheit" verpflichtet würde, für die Pflege Ihrer Mutter aufzukommen, obwohl Sie selbst über die nötigen Mittel verfügt.
Es ist in der Tat schwierig, das Geld zu "retten".
Eine Schenkung an die Kinder würde nichts bringen, da ein Schenker im Fall der eigenen Bedürftigkeit sein Geschenk zurückfordern kann. Dieser Anspruch würde gem. § 93 SGB XII auf das Sozialamt übergehen, so dass dies eine innerhalb der letzten 10 Jahre vor Eintritt der Hilfebedürftigkeit vorgenommene Schenkung zurückverlangen könnte. Im Übrigen sollten Sie sich bewusst machen, dass Sie gegenüber Ihrer Mutter unterhaltspflichtig sind und bei entsprechendem Vermögen/Einkommen ebenfalls vom Sozialamt herangezogen werden können, wenn das Geld Ihrer Mutter nicht ausreicht.
Sie können auch davon ausgehen, dass das Sozialamt - zu Recht - gründliche Nachforschungen anstellt, was in den letzten Monaten/Jahren mit dem Vermögen Ihrer Mutter passiert ist.
Natürlich spricht nichts dagegen, dass Ihre Mutter bestehende Schulden zurückbezahlt. Diese können z.B. auch in einer Gegenleistung für geleistete Pflege im Vorfeld liegen.
Eine Rückzahlung ist auch nicht mehr möglich, wenn Ihre Mutter bzw. Ihre Kinder "entreichert" sind. Als Paradebeispiel wird immer die Urlaubsreise angegeben, die allerdings vorliegend bei Ihrer Mutter offenbar nicht in Betracht kommt. Allerdings gibt es evtl. andere Möglichkeiten, womit sich Ihre Mutter tatsächlich eine Freude machen kann ohne für das Geld als Gegenleistung Wertgegenstände zu erhalten. Auch geschenke aus "sittlicher Verpflichtung" wie z.B. angemessene Geburtstagsgeschenke werden nicht zurückgefordert.
Im Einzelfall würde ich Ihnen empfehlen, einen Kollegen vor Ort aufzusuchen, der Ihnen noch konkrete Möglichkeiten aufzeigen kann. Grundsätzlich hat es aber seinen Sinn, dass Pflegebedürftige Ihr Einkommen für die Pflege einsetzen, so dass es richtigerweise auchnur in geringem Maße Möglichkeiten gibt, ein wenig Geld zu sparen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort trotzdem ein wenig weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers
Dies ist keine Nachfrage, aber ich muss einfach Luft ablassen.
Dass das Gehalt vollkommen in die Pflege, zum Schutz der Allgemeinheit, aufgeht ist völlig richtig. Nicht richtig, und für mich unsozial ist, dass nach kurzer Zeit Jemand der nie gespart hat, der alles ausgegeben hat, der auf das soziale Netz gesetzt hat, gleich dasteht mit Jemand, der sein Leben lang gespart hat und sich nichts geleistet hat. Dieser hat von seinem Ersparten nichts, außer einer Menge Entbehrungen und verpasster Genüssen.
Der Sparer ist dem Lebemann gegenüber ein absoluter Trottel. Also, gebt Euer Geld aus, spart nichts, am Ende seid ihr alle gleich.