Pfändungsschutz für laufenden Geschäftsbedarf

21. Juli 2025 15:31 |
Preis: 60,00 € |

Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung


Beantwortet von

Ich betreibe eine Einzelfirma - und habe privat höhere Schulden beim FA. Jetzt hat das FA meinen Kunden eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung zugestellt.

Bedeutet, ich kann die Betriebskosten nicht aufbringen und muss unbedingt den Pfändungsschutz beantragen. Ich habe einen monatlichen Aufwand in Höhe von rd. 10.000 Euro - im wesentlichen nachweisbare Personalkosten. Das Finanzamt ist Schwerin.

Gewünscht ist in Stufe 1 die qualifizierte, schriftliche Beantragung des Pfändungsschutzes.



22. Juli 2025 | 03:47

Antwort

von


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Gräfelfinger Str. 97a
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Tel: +4917664624234
Web: https://www.kanzlei-richter-muenchen.de
E-Mail: info@kanzlei-richter-muenchen.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Es ist. dringend erforderlich, einen qualifizierten Antrag auf Pfändungsschutz gemäß § 850i ZPO zu stellen, um die Fortführung Ihres Unternehmens und insbesondere die Zahlung der laufenden Betriebskosten (insbesondere Personalkosten) sicherzustellen.

Gerne mache ich Ihnen bei Interesse ein Vertretungsangebot dafür.

Mit freundlichen Grüßen
RA Richter


Rückfrage vom Fragesteller 22. Juli 2025 | 07:36

Guten Tag,

ich bin interessiert - wie ist das weitere Vorgehen?


Beste Grüße

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 22. Juli 2025 | 10:47

Gerne mache ich Ihnen ein Vertretungs Angebot per E-Mail.

Beste Grüße
RA Richter

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