17. März 2005
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11:55
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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die Gegenstände, die im Eigentum eines anderen stehen, kann der Gerichtsvollzieher nicht pfänden.
Sie sollten sicherheitshalber schon einmal Belege/ Quittungen heraussuchen, aus denen ersichtlich ist, dass es sich um Gegenstände handelt, die im Eigentum Ihrer Freundin stehen.
Um sich aber weitere Kosten zu sparen (die Besuche durch den GV sind nicht billig), sollten Sie schnellstens mit der GEZ sprechen und eine Ratenzahlung vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle