Sehr geehrter Fragesteller,
Sie sollten eine Frist von zwei Wochen zur Abholung setzen und ihm auch mitteilen, dass es nach Ablauf der Frist eine Entsorgung auf seine Kosten geben wird. Achten Sie darauf, dass Sie einen Nachweis haben, dass er die Nachricht gelesen hat oder schreiben Sie ihm per Einwurfeinschreiben.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir für Sie eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 (WhatsApp)
Web: http://www.anwalt-prime.de
E-Mail:
Sehr geehrter Dr. Hoffmeyer,
vielen Dank für Ihre Antwort. Das Problem ist, dass der Mann unbekannt verzogen ist.
Meine Tochter hat ihn bei sich Zwangs abgemeldet. Er hat momentan keine neue Adresse.
Deshalb ist eine Postzustellung leider nicht möglich.
Die Nachbarn haben sich auch schon beschwert, weil die Sachen ewig auf der Terrasse
herumliegen, was kein schönes Bild ist.
Der Ex-Freund hat meiner Tochter, per Whatsapp, auch angedroht, wenn auch nur 1 Teil fehlen sollte,
wird er sie anzeigen. Wir sind beide hilflos in der Sache.
Bitte um Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Fragesteller,
WhatsApp reicht hierbei auch aus, insofern brauchen Sie nicht mehr länger warten. Ich würde Ihnen allerdings empfehlen, dass Sie werthaltige Sachen möglichst nicht wegwerfen, sowie auch Ausweise und andere amtliche Dokumente. Den Rest können Sie entsorgen.
Schicken Sie dies am Besten per WhatsApp und zusätzlich per SMS. Das ist dann ausreichend, wenn zuvor auch darüber kommuniziert wurde.
Wenn Sie noch weitere Fragen haben oder rechtliche Hilfe brauchen sollten, sprechen Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber gerne weitere kostenlose Nachfragen beantworte und unsere Kanzlei auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung vollständig angerechnet oder auch erstattet werden, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten.
Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt