27. Februar 2009
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11:02
Antwort
vonRechtsanwalt Christian Joachim
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herzlichen Dank für Ihre Fragen und das damit entgegengebrachte Vertrauen.
Tatsächlich stellt sich die Antwort auf Ihre Frage mehr als praktisches Problem denn als juristisches Problem dar. Einen Anspruch auf persönliche Betreuung besitzen Sie nur, wenn dieser gegebenenfalls in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank und Ihrem Kontovertrag oder Darlehensvertrag so vereinbart ist. Ansonsten obliegt es grundsätzlich der Bank mit welchen Medien und in welcher Form sie den Kontakt zu Ihnen pflegt und wie sie ihren vertraglichen Pflichten nachkommt. Generell ist es auch bei den Banken so, dass die Kommunikation zwischen der Bank und dem Kunden rationalisiert wird und aus diesem Grund hat wahrscheinlich auch Ihre Bank den Schwerpunkt der Kundenkommunikation in ein Callcenter verlegt.
Erst, wenn aus dieser schlechten Kommunikation gegebenenfalls eine fehlerhafte Bearbeitung Ihres Darlehensvertrages entsteht, könnte eine Pflichtverletzung der Bank vorstellbar sein. Möglicherweise wäre gegebenenfalls hiervon eine Kündigung des Darlehensvertrages betroffen, wenn Sie der Bank aufgrund der schlechten Kommunikation die notwendigen Daten übermittelt haben, die Bank diese jedoch nicht zuordnen konnte oder nicht zugeordnet hat. Dieses Problems ist jedoch eher theoretischer Natur. Sie müssen im Zweifel sodann auch beweisen, dass Sie versucht haben, mit der Bank in Kontakt zu treten und sodann gegebenenfalls auch die Daten versucht haben zu übersenden.
Die einzige Alternative und ein möglicher Lösungsweg wäre, an den Vorstand der Bank heranzutreten und das Problem kurz darzustellen. Solange jedenfalls eine Grundkommunikation möglich ist, mit der auf Ihre Rechte aus dem Konto- beziehungsweise Darlehensvertrag eingegangen werden kann, besteht keine Rechtsverletzung der Bank.
Zusammenfassend kann man darstellen, dass es sich hier lediglich um einen schlechten Service handelt, sofern die Bank ihren Pflichten mit der von ihr gewählten Kommunikationsform nachkommt.
Vielleicht besteht in Ihrem Fall auch die Möglichkeit einer Umschuldung bei einer anderen Bank, die mehr Service bietet und auf den Kunden mehr eingeht.
Ich hoffe, Ihre Frage vorerst hilfreich, wenn auch vielleicht nicht mit der von Ihnen erwarteten Antwort beantwortet zu haben und stehe Ihnen selbstverständlich gerne weiterhin zur Verfügung.
Rechtsanwalt Christian Joachim