vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage.
Vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform dazu dienen soll, Ihnen einen ersten Eindruck der Rechtslage zu vermitteln. Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes möchte ich Ihre Fragen zusammenfassend wie folgt beantworten:
Wie Ihnen das Support-Team ja geschrieben hat sollten Sie auf jeden Fall das sog. Berufungsverfahren durchführen, eventuell schon mit Hilfe eines im Gamingrechts versierten Rechtsanwalts, da es in dem Bereich bisher nur sehr wenige Rechtsstreitigkeiten und kaum Urteile gibt.
Das AG Charlottenburg hat mit Urteil vom 9.5.2012, Az.: 208 C 42/11 einer Spieleplattform wegen der Nutzung von Botsoftware das Recht zur fristlosen Kündigung eingeräumt. Das Gericht urteilte:
„Der Beklagten ist das Festhalten am Vertrag nicht zumutbar. Denn die mit Botusing einhergehende Umgehung von kostenpflichtigen Diensten stört das ausbalancierte Spielgefüge, das nur bei regelkonformen Verhalten der Spielteilnehmer funktioniert; sie birgt die Gefahr, dass andere, ehrliche und für die Zusatzleistungen zahlende Nutzer vertrieben werden, was wiederum die Finanzierung und damit die Existenz von [Spiel] bedroht, während ein besonderes Schutzbedürfnis des das System missbrauchenden Klägers [...] nicht ersichtlich ist"
Wobei der Fall bei Ihnen anders gelegen hat. Bei dem ausgeurteilten Fall hatte der Nutzer vorher schon zeitweise Sperrungen dulden müssen.
Von daher denke ich, ist es gut möglich im Rahmen des sog. Berufungsverfahrens, oder auch später durch einen zielgerichteten Schriftsatz eines Rechtsanwaltes die Löschung bzw. Sperrung Ihres Accounts zu beseitigen.
Wenn Blizzard Entertainment die Sperrung, was de facto einer Kündigung gleichkommt, beibehalten will, so müssen die nachweisen, dass mit ihrem Account Schindluder getrieben worden ist. Es reicht nicht zu sagen, wir geben keine Auskunft.
Sie sollten sich also entweder vor der Einlegung der Berufung beraten lassen, oder diese gar schon von einem Anwalt schreiben lassen, der dann die Punkte aufzählt welche Blizzard nicht benannt hat. Da Sie ja bereits Geld in den Account investiert haben, reicht ein Standardschreiben nicht aus.
Da von und mit ihrem Account bisher keine Auffälligkeiten ausgegangen sind, sehe ich vernünftige Chancen die Sperrung wieder aufheben zu lassen.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.
Weiterhin möchte ich Sie höflichst auf die Bewertungsfunktion aufmerksam machen, die dafür sorgt, diesen Service für andere Ratsuchende transparenter zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Gerth,
vielen Dank für Ihre Zeit und Ihre Antwort. Diese gibt natürlich Mut zum Weitermachen und nicht zum Aufgeben, denn ehrlich gesagt finde ich es derzeit sehr schwer in einem Dialog mit dem Support zu bleiben, der immer wieder vordefinierte Floskeln zurückschreibt und in keinster Weise auf den Vorfall und das Geschehene / mir Vorgeworfene im Detail eingeht.
Dennoch bleibt eine wichtige Frage unbeantwortet:
Was passiert, wenn sich herausstellt, dass in der Tat Schindluder mit meinem Account getrieben worden ist. Diese Vermutung ist mir aufgekommen, nachdem ich die WLAN-Verbindungsnachweise meiner Fritz!Box genauer untersucht habe.
In wie fern kann diese Tatsache mir als Störerhaftung angesehen werden. ( http://www.telemedicus.info/article/1774-Der-BGH-zur-WLAN-Haftung.html ).
Vielen Dank
Sehr geehrter Ratsuchender,
zunächst muss der Nachweis getroffen werden, dass Ihr Account auch tatsächlich beteiligt gewesen ist.
Selbst dann, muss man Ihnen noch nachweisen, dass Sie entweder selbst beteilgt gewesen sind oder durch Nachlässigkeit dazu beigetragen haben. Wenn Sie also Ihren Account anderen zur Verfügung gestellt hätten, oder die Passwörter zu den Zugängen, dann wären Sie verantwortlich.
Da Sie aber schreiben, dass sie alles getan haben um ihren Rechner zu schützen (als sicher geltende WLAN Verschlüsselung, Authentificator, etc), wird auch das kein Argument sein.
Sie sollten den Gegner dazu zwingen sich mit dem Einzelfall auseinander zu setzen und Farbe zu bekennen.
Gerne helfe ich Ihnen dabei.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Gerth
Rechtsanwalt