10. April 2007
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14:16
Antwort
vonRechtsanwalt Guido Matthes
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die Pausenverteilung ist tatsächlich gesetzeswidrig und widerspricht § 4 ArbZG.
Die Ruhepause muss innerhalb der Arbeitszeit liegen, also eine angemessene Zeit nach Aufnahme und vor Ende der Arbeit. Ihre Frau wird entgegen der genannten Vorschrift aber mehr als sechs Stunden hintereinander ohne Ruhepause beschäftigt.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Matthes
Rechtsanwalt