Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Gemäß § 12 Abs. IV StVO ist das Parken auf der Fahrbahn nur am rechten Fahrbahnrand erlaubt. Wenn Parkflächen besonders gekennzeichnet sind, ist auch dort das Parken erlaubt.
Sie teilen mit, dass auf der einen Seite der Straße Parkbuchten mit weißen Markierungen vorhanden sind, so dass das Parken in den Buchten erlaubt sein dürfte und außerhalb eben keine erlaubten Parkflächen ausgewiesen sind.
Die Gründe können vielfältig sein und stehen zunächst auch nicht zu Debatte.
In der Diskussion mit dem Polizisten sollten Sie daher zurückhaltend sein
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Müller-Roden,
Ihre Antwort mit Verweis auf den o.g. Paragraphen ist nicht ganz Einleuchtend.
1. Habe ich in Fahrtrichtung rechts geparkt
2. Parkbuchten befinden sich in entgegengesetzter Fahrtrichtung
3. Es gibt kein Hinweis nur in Parkbuchten parken erlaubt oder nur in Markierten Flächen
4. Es handelt sich nicht um eine Spielstraße
5. Habe ich folgenden Artikel zu dem Thema gefunden
https://www.focus.de/auto/news/parken-ausserhalb-markierter-flaechen-recht_id_1787040.html
Mir ist daher immer noch nicht klar, auf welcher Grundlage ich nicht vor meinem Grundstück parken darf. Zumal ich mehr als 4 Meter Durchfahrt in der Anliegerstraße verfügbar war.
Könnten Sie dies bitte noch einmal erläutern?
Sie beziehen sich auf einen Artikel im Fokus aufgrund dessen auf Parkplätzen oder Straßen das Abstellen jenseits von weißen Linien nur dann verboten, wenn das Zusatzschild „Nur innerhalb der markierten Parkstände" unterhalb des Parkplatzschilds angebracht wurde.
M.E. ist das eben nicht richtig.
Zwar ist das Parken außerhalb gekennzeichneter Flächen und Straßen nicht generell verboten, wenn dadurch niemand gefährdet oder behindert wird.
Gerade das ist aber unklar. Im Übrigen könnten auch lokale Verordnungen oder Beschilderungen das Parken in Ihrer speziellen Situation einschränken.
Ich empfehle Ihnen daher etwas Zurückhaltung. Oder schließen Sie vorher eine Verkehrs-RS Versicherung ab und wir finden es gemeinsam heraus!