Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Aljoscha Winkelmann
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Ihre gestellte Frage
beantworte ich wie folgt:
Grund für den Anstieg der Zinen lt. KreditVertrag (im Folgenden " KreditV") dürfe sein, dass bei
Nichtübereignung keine
[b]Sicherungsübereignung (bis zur Abzahlung des Kredits)[/b]
an das Kreditbank möglich ist.
Da es ja nun zu einer solchen Übereignung gekommen ist, steht dieser
Sicherungsübereignung (bis zur Abzahlung des Kredits)
nichts im Weg, Gesetz den Fall das Auto ist gleichwertig.
Daher schient es sinnvoll:
den [b]Brief jetzt nachzureichen[/b]
und
auf den ursprünglichen Zins von 2,99 %
und die
Rate von 288 Euro
zu bestehen.
Sollte die Bank auf der Übereignung des ursprünglich anvisierten KfZ bestehen sollte der KreitV einem Anwalt vor Ort mit entsprechendem Tätigkeitsschwerpunkt vorgelegt werden, der die Klausel auf Rechtmäßigkeit überprüfen sollte.
Der Sicherungszweck kann nämlich auch durch das letztlich gekaufte Auto erreicht werden Gesetz den Fall das Auto ist gleichwertig.
Ich weise abschließend darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung erfolgt u. ich keine Kenntnis vom KreditV habe.
Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in den seltensten Fällen ersetzen kann, ist jedoch rechtsverbindlich. Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann aber möglicherweise zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Dr. Winkelmann
Ok vielen Dank, ich habe die Bank kontaktiert und diese haben auch geschrieben das ich den Brief übersenden kann und dann 2,99 % erhalten werde.
Der Kredit von 2021 war insgesamt 24K - 20K für das Auto und 4K Zubehör.
Der Pkw hat mich jetzt aber dann doch nur 14K gekostet, ist das schlimm?
Dass dieser doch nur 14K gekostet hat, ist definitiv weder "schlimm" noch ein Problem (für Sie). Soll die BAnk sich doch erkundigen, ob der andere Wagen gleichwertig ist. Dürfte dieser jedoch egal sein, da sie ja eine Art Druckmittel auch mit dem anderen Brief hat, dass Sie die Raten (pünktlich) zahlen. Denn auch aus dem anderen Brief, mit dem ja eine Sicherungsübereignung verbunden gewesen sein dürfte, kann sie ja gegen Sie vorgehen, wenn Sie mit den Raten in Verzug geraten.