20. Februar 2020
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12:22
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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Sie können die Forderung zurückweisen und den Händler auffordern, die Rücksendekosten zu bezahlen, wenn er die Einzelteile wieder zurückhaben möchten. Der Händler hatte Ihnen auch die Nacherfüllung verweigert, insofern waren Sie auch berechtigt, vom Kauf zurückzutreten.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt