Öltank leer, Vermieter reagiert nicht. Selber kaufen?

| 24. November 2016 09:30 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Ich habe seit Anfang des Jahres eine Wohnung im OG eines Zweifamilienhauses gemietet. Wohnung stand vorher 10 Jahre leer, Vermieter ist Millionär und brauchte das Geld nicht. Kontakt zum Vermieter hatte ich über seine Sekretärin. Seit 4 Wochen habe ich sie informiert, dass das Heizöl ausgehen wird und diesen Montag war dann das Heizöl auch aus und somit keine Heizung und Warmwasser. Nach mehrmaligen Versprechungen eines Nachtanken durch die Sekretärin geht jetzt niemand mehr an das Telefon. Mit der Miteigentümerin im EG kann ich fast nicht sprechen da sie sehr schwer (auch Sprach-) behindert ist. Es gab früher scheinbar einen Rechtstreit wegen Heizöl zwischen den beiden Eigentümern. Sie hat ein Holzofen und steht nicht ganz kalt da. Warmwasser wahrscheinlich bei Familienangehörigen.
Ich habe gleich am Tag des Ausfalls der Heizungsanlage einen Brief an den Vermieter geschrieben (Anschrift in Magdeburg) auch über Fax und Mail an die Sekretärin: Mangelanzeige, Temperaturen, Bitte Beseitigung bis Samstag, Ankündigung Mietminderung. Da Heizöl zur Zeit innerhalb von einem Tag geliefert wird und der Preis eigentlich niedrig ist und in Betracht des Streits unter den Eigentümer gehe ich davon aus, dass der Eigentümer hier nichts unternehmen wird und er wartet, dass wie bisher die anderen das Heizöl auf Ihre Kosten beschaffen werden. Ich habe seit zwei Tagen versucht elektrisch zu heizen bei 130 m² und Raumhöhen von bis zu 5 m ist das kostenmäßig ruinös und waschen geht gar nicht. Miete und NK werden laut Vertrag vorausgezahlt (für Dez. am 1 . Dez.).
Ich bin ab 30.11.16 bis einschl. 7.12.16 im Ausland verreist aber mein Sohn wohnt weiter da.
Ich werde heute einen zweiten Brief schreiben mit Temperaturen, fehlender Waschmöglichkeit und Mehrkosten Elektroheizung und eine neue Fristsetzung -Mo. 28.11.16 15:00 Uhr - der Mängelbeseitigung. Androhung, dass bei nicht erfolgter Fristeinhaltung werde ich am 29.11.16 2.000 l Heizöl kaufen und es mit der Miete und NK Dezember verrechnen werde.
Mach ich dadurch (auch in Hinsicht Schadensmilderungspflicht) vieles falsch?
Ich habe eine Rechtschutzversicherung (150€SB) will aber nicht gleich prozessieren.
24. November 2016 | 10:49

Antwort

von


(954)
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Frage 1:
"Mach ich dadurch (auch in Hinsicht Schadensmilderungspflicht) vieles falsch?
Ich habe eine Rechtschutzversicherung (150€SB) will aber nicht gleich prozessieren."


Davon ist nach Ihrer Schilderung auszugehen, denn wenn Sie bei derart ungeklärter Sachlage ( mehrere Eigentümer, bereits bestehende Rechtsstreitigkeiten bezüglich Heizöl, schwerbehinderter Miteigentümer hängt mit an der Versorgung, enthält der Mietvertrag ggf. ein Aufrechnungsverbot etc.) gleich 2000 l Heizöl in Eigenregie kaufen, laufen Sie ggf. Gefahr auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Die Krux steckt nämlich in dem Satz "in Betracht des Streits unter den Eigentümer gehe ich davon aus, dass der Eigentümer hier nichts unternehmen wird und er wartet, dass wie bisher die anderen das Heizöl auf Ihre Kosten beschaffen werden"

Vorzugswürdig erscheint daher die Beauftragung eines Anwalts vor Ort falls die gesetzte Frist ergebnislos verstreichen sollte. Kontaktieren SIe dazu Ihre Rechtsschutzversicherung. Ggf kann Ihnen diese bereits einen Anwalt benennen.

Ihr Vermieter ist nämlich grundsätzlich verpflichtet, eine betriebsbereite Heizung zu gewährleisten, wenn vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Er muss während der Heizperiode dafür sorgen, dass in der Wohnung tagsüber zwischen 6 und 24 Uhr die mietvertraglich vereinbarten Raumtemperaturen erreicht werden.

Bei unzureichender oder gar fehlender Beheizung besteht ein Recht auf Mietminderung. Dies setzt voraus, dass der Mieter den Vermieter unverzüglich über den Ausfall informiert, damit der Vermieter Abhilfe schaffen kann (es sei denn, der Vermieter wusste bereits von dem Ausfall), was Sie ja hier wohl nach Ihrer Schilderung getan haben und dabei eine Frist bis Samstag, den 26.11.2016 setzten.

Ebenso hat er Ihnen unvermeidbare Mehrkosten infolge der Elektrobeheizung zu erstatten. Die Schadensminderung spielt insofern eine Rolle als es Ihnen zumutbar ist, den fortwährenden Ausfall mit einer Heizölbestellung in Eigenregie zu stoppen und die Kosten später beim Vermieter geltend zu machen. Dies sollten Sie jedoch nicht ohe eine vorherige anwaltliche Prüfung des Mietvertrags in die Wege leiten.




Mit freundlichen Grüßen

Raphael Fork
-Rechtsanwalt-



Rechtsanwalt Raphael Fork

Bewertung des Fragestellers 27. November 2016 | 14:30

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