Nutzungsrechte an einer Software bei einer Abschlussarbeit

28. September 2021 08:37 |
Preis: 30,00 € |

Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beabsichtige im Rahmen meiner Masterarbeit an einer Universität eine App zu entwickeln (kein Arbeitsverhältnis, keine Vergütung). Da die dafür vorgesehene Zeit für eine volle Entwicklung nicht reicht, wollte ich in dieser Arbeit die Konzeption, Aufbau, Inhalte sowie Evaluation der verwendeten Methode vornehmen. Ich möchte gerne nach Abschluss der Masterarbeit die App selbstständig weiterentwickeln und möglicherweise auch verkaufen.

Ich frage mich, ob ich in diesem Fall der alleinige Urheber bin und somit nach dem Abschluss die App verkaufen darf oder hat die Uni bzw. der Betreuer auch irgendwelche Rechte bzgl. der App? Insbesondere frage ich mich, inwieweit bzw. ab wann der Betreuer als "Mitentwickler" hier angesehen werden kann? Muss ich überhaupt den Betreuer über meine Weiterentwicklungs- und Verkaufsabsichten informieren? Ich wäre Ihnen für eine Auskunft dankbar.
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Das hängt davon ab, wie dies bei Ihnen in der Uni geregelt wird. wenn ein Institut oder eine Förderung dahinter stehen, wird es anders sein, als wenn Sie dies alleine für sich entwickeln.

Bezüglich der Eigentums wäre die Prüfungsordnung zu prüfen, was dort vereinbart wurde.

Sollten Sie ein Patent anmelden wollen, so geht dies nur vor der Veröffentlichung!

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller 29. September 2021 | 11:15

Sehr geehrte Frau Dr. Seiter,

vielen Dank für Ihre Antwort. Diese bringt mich allerdings überhaupt nicht weiter, da sie recht allgemein formuliert ist. Ich habe natürlich versucht, an der Uni-Internetseite wie auch in der Prüfungsordnung eine Information dazu zu finden, jedoch dies scheint von der Uni nicht explizit geregelt zu sein. Ich bin deswegen davon ausgegangen, dass es zu diesem Thema eine gesetzliche Grundlage gibt, die über die Urheberrechte in solchen Fällen handelt. Wie ich zuvor erwähnt habe, handelt es sich um eine Abschlussarbeit an einer Universität ohne jeglichen Beschäftigungsverhältnis, Förderung, externe Unternehmen etc. Es handelt sich um meine selbstständige Arbeit und meine Eigeninitiative, die Aufgabe der Uni wäre lediglich die Betreuung und die Benotung der Arbeit. Ich wollte wissen, ob in diesem Fall die Urheberrechte alleinig bei mir bleiben oder ob der Betreuer/die Uni irgendwelche Mitrechte aufgrund von der Betreuung haben könnten?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 29. September 2021 | 12:52

Es gibt leider hierzu keine Urteile, daher den Verweis auf sämtliche Verträge/Ordnungen der Universität.

Da Sie die Arbeit nicht mit einem Institut zusammen erstellen, ist dies einfacher zu beurteilen. Als Ersteller haben Sie grundsätzlich das alleinige Nutzungsrecht, das Urheberrecht und ggf. - wenn Sie es anmelden - das Patentrecht.

ABER: Viele Prüfungsordnungen sehen die Abtretung der Rechte vor, behalten sich die Übertragung der Eigentums- und Nutzungsrechte vor, sodass Sie später die Ergebnisse Ihrer Arbeit nicht unbeschränkt selber nutzen können. Daher meine Nachfrage. Wenn Sie sagen, dass die Prüfungsordnung das nicht vorgibt, so ist es auch möglich, dass kurz vor Abgabe Sie einen Vertrag unterschreiben müssen. Dies kommt auch ab und an vor.

Wenn auch dies nicht stattfindet, dann haben Sie alle Rechte.

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