Nutzungsrecht Ferienimmobilie

| 16. Juli 2025 14:03 |
Preis: 60,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


20:46

Zusammenfassung

Nutzung einer Ferienwohnung im Trennungsjahr

Sehr geehrtes Anwaltsteam,

vielleicht in Kürze die Fakten:

- getrennt seit 12/23
- Scheidung wurde eingereicht.

Ferienimmobilie in Spanien:
- Im Grundbuch sind beide eingetragen
- Den Kredit trage ich alleine

Ich würde gerne wissen, ob ich meiner Nochehefrau den Zutritt zur gemeinsamen Ferienwohnung (Spanien) untersagen kann.

In den letzten 2 Jahren zeigte sie kein Interesse und war nie vor Ort.
Jetzt möchte sie plötzlich den Urlaub dort verbringen.

Ich habe die Wohnung in den letzten 2 Jahren unterhalten und mich auch öfter darin aufgehalten.

Auch für sämtliche Nebenkosten komme ich alleine auf.
Müsste sich wenigstens an diesen beteiligen oder gar an dem Kredit um ihren Zutritt zu gewähren oder hat sie, da sie im Grundbuch steht, alle Rechte und ich muss für sämtliche Kosten aufkommen?

Danke für Ihre Mühe und viele Grüße!
16. Juli 2025 | 14:46

Antwort

von


(2931)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrter Ratsuchender,


Sie werden Ihrer Frau den Zugang gewähren müssen, da es eine gemeinsame Immobilie ist. Insoweit ist der Grundbucheintrag entscheidend.


Dass Sie bisher für die Kosten alleine aufgekommen sind, spielt dabei keine Rolle, aber diesbezüglich werden Sie einen Erstattungsanspruch gegen Ihre Frau zumindest auf die hälftigen Fixkosten (nicht Verbrauchskosten) und die hälftige Kredittragung haben.

Dabei spielt es dann keine Rolle, dass Ihre Frau die Immobilie nicht genutzt hatte, da die grundsätzliche Nutzungsmöglichkeit und der hälftige Grundbucheintrag dann Ihren Anspruch tragen wird.


Aber Sie können die Zutritt nicht von der Zahlung abhängig machen - das sind zwei völlig getrennte Rechtsverhältnisse, die dann unabhängig voneinander zu verfolgen sind.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg


Rückfrage vom Fragesteller 16. Juli 2025 | 20:37

Sehr geehrter Herr Bohle,

vielen Dank für ihre zügige und verständliche Antwort.

Ich habe mich in einem Punkt eventuell nicht klar ausgedrückt.

Der Kredit für die Wohnung läuft nur auf meinen Namen und ich zahle ihn auch ab.
Muss sich meine Frau trotzdem an den Zahlungen des Kredites beteiligen, auch wenn wir geschieden sind?

Danke für ihre Mühe und viele Grüße!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 16. Juli 2025 | 20:46

Sehr geehrter Ratsuchender,


das wurde in der Tat von mir so nicht aufgefasst.


Der Kredit ist gegenüber der Bank von IHnen allein zu tragen; Ihre Frau hat sich daran nicht zu beteiligen.

Aber im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung wird die Kreditzahlung dann zu Ihren Gunsten berücksichtigt (sofern es keinen besonderen Ehevertrag gibt).


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg

Bewertung des Fragestellers 16. Juli 2025 | 21:11

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