Nutzung eines privaten Stellplatzes

11. Juni 2025 11:45 |
Preis: 71,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Ich wohne seit 12 Jahren in einem Wohnhaus, 5 Stockwerke. Die Miete für unsere Wohnung haben wir immer korrekt und pünktlich bezahlt, auch nach mehreren Mietpreiserhöhungen. Vor ungefähr 6 Jahren habe ich zusätzlich einen Stellplatz für mein Auto gemietet. Der Mietvertrag ist vorhanden.
Mietpreis: 45 € monatlich. Das ist nicht viel aus meiner Sicht für einen überdachten Stellplatz.
Ich habe mehrere Monate lang einem Arbeitskollegen erlaubt, sein Auto während unserer Arbeitszeit auf meinem Stellplatz zu parken. Er kommt von außerhalb der Stadt, parkt sein Auto auf meinem privaten, korrekt bezahlten Stellplatz und wir fahren zusammen weiter in die Arbeit. Eine ganz normale Fahrgemeinschaft.
Irgendwann kam ein Nachbar von mir, der selber einen Stellplatz bei uns im Hof hat.
Er hat einen riesigen Krach gemacht weil mein Kollege auf dem Hof war.
Er hat behauptet, mein Kollege darf sein Auto nicht auf meinem Parkplatz abstellen, während wir in der Arbeit sind
Und hat allgemein behauptet, mein „Freund" hat bei uns im Hof , der übrigens durch eine Schranke von der Straße getrennt ist, nichts zu Suchen.
Ich habe anschließend die Verwalterin unseres Wohnhauses kontaktiert, mit der Bitte, dass sie erlaubt, dass mein Stellplatz während meiner Abwesenheit von meinem Kollegen genutzt wird.
Sie hat es mir verboten. Der Grund dafür war, das wäre gesetzlich nicht möglich aus Versicherungstechnischen Gründen.
Ich fühle mich unrecht behandelt und möchte eigentlich nur wissen, ob das wirklich so stimmt.
Vielen Dank
11. Juni 2025 | 13:10

Antwort

von


(1189)
Hauptstraße 16 a
25488 Holm
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E-Mail: info@kanzlei-roth.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ihr Vermieter ist ja Wohnungseigentümer. Im Zuge des mit Ihnen bestehenden Mietvertrags hat der Vermieter sein Sondernutzungsrecht an dem in Rede stehenden Stellplatz an Sie vermietet.

Wenn in dem Stellplatz-Mietvertrag eine Regelung des Inhalts enthalten ist, dass der Stellplatz nur von Ihnen als Mieter selbst genutzt werden darf, wäre die Überlassung an den Freund rechtswidrig.

Gleiches würde aber auch geltend, wenn bspw. die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer beschlossen hätte, dass die Überlassung eines Stellplatzes an Dritte verboten ist.

Da Sie von solchen Umständen nichts vorgetragen haben, gehe ich von der Rechtmäßigkeit aus. Die Erklärungen der Verwalterin wären daher haltlos.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Karlheinz Roth
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Karlheinz Roth

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