17. Februar 2011
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10:51
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
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ohne den genauen Wortlaut des Vertrages zu kennen, ist es natürlich etwas schwerer, eine abschließende Bewertung vorzunehmen, da dieser Vertrag und dessen GESAMTER Inhalt bei der Beantwortung relevant ist; vielfach sind in dieser Verträgen entsprechende Klauseln und Hinweise des Notars auch an anderer Stelle vermerkt.
Vorbehaltlich der dringend anzuratenden Vertragsprüfung und unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsdarstellung halte ich die Notarhaftung aber durchaus für möglich:
Denn offenbar wurde hier die Prüfungs- und Belehrungspflicht verletzt, was Schadensersatzansprüche nach sich zieht.
Der Notar hätte auf die Einverständniserklärungen hinwirken müssen; auch hätte ein entsprechender Hinweis an Ihre Schwester über möglich Konsequenzen erfolgen müssen. Beides ist offenbar unterblieben, obwohl dieses bei Übertragung eines Wohnungseigentums geboten ist.
Und diese erweiterte Belehrungspflicht (BGH, DNotZ 83, 236) wurde wohl verletzt, zumal es an der gebotenen Sicherung der Käufer (OLG Düsseldorf, VersR 82, 1171) gefehlt haben dürfte.
Dann aber ist eine Haftung des Notars im Bereich des Möglichen, wobei dann alle entstandenen Kosten zu ersetzen wären.
Um diese Ansprüche durchzusetzen, sollte Ihre Schwester und deren Lebensgefährte unverzüglich einen Anwalt aufsuchen, um zunächst den Vertrag genauer prüfen und dann die sich daraus ergebenen Ansprüche durchsetzen zu lassen. Denn wenn der Notar nicht mehr "erreichbar" ist, ist anwaltliche Hilfe insoweit geboten.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Rückfrage vom Fragesteller
17. Februar 2011 | 11:07
Vielen Dank für Ihre rasche Hilfe!
Ich werde das so weitergeben und hoffe die beiden leiten dann weitere Schritte ein.
Vielen Dank nochmal!
Ich bin sehr begeistert!
Freundliche Grüße
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
17. Februar 2011 | 11:09
Sehr geehrte Ratsuchende,
vermutlich wird es sich für Beide lohnen, so dass diese Schritte wirklich eingeleitet werden sollten.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle