Negativeintrag Schufa - FALSCH!

| 29. Oktober 2007 14:19 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Inkasso, Mahnungen


Guten Tag,

ich habe auf den Namen meiner Schwiegereltern etwas bestellt, nicht bezahlt........Ratenzahlung ist vereinbart und wird auch durchgeführt.

Ich habe den Namen meiner Schwiegermutter, das Geburtsdatum - allerdings unsere Adresse angegeben.

Nun ist es passiert! Meine Schwiegereltern haben einen Negativ Eintrag in der Schufa und ich vermute es ist genau deswegen - eine Auskunft haben wir bereits angefordert.

Wenn es so sein sollte, was kann ich tun damit ich das wieder bereinigen kann? Es muss ja nachweisbar sein, dass die Bestellung durch mich getätigt wurde und meine Schwiegerelten rein gar nichts damit zu tun hatten.

Die Forderung ist Ende dieses Monats komplett bezahlt und ich möchte gerne alles tun um meinen Schwiegeltern Schwierigkeiten zu ersparen, die Kreditkarte wurde bereits gekündigt.

Vielen Dank!
Sehr geehrte Rechtsratssuchende,
sehr geehrter Rechtsratssuchender,

gerne nehme ich zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen im Zusammenhang mit dem Schufaeintrag zulasten Ihrer Schwiegereltern Stellung und beantworte diese wie folgt:

Dabei besteht ein Rechtsanspruch Ihrer Schwiegereltern auf sofortige Löschung aus § 35 Bundesdatenschutzgesetz, da die Daten nach Ihrer Sachverhaltsschilderung unberechtigt gespeichert werden. Es wäre daher erforderlich, dass Sie den Sachverhalt entspr. aufklären.

Dies würde allerdings leider zugleich zu einem Negativeintrag bzgl. Ihrer Person führen, denn die Bestellung haben Sie sich gem. § 177, § 179 BGB zurechnen zu lassen, ebenso wie die nicht erfolgte Zahlung bei Fälligkeit.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Anmerkungen weitergeholfen zu haben, wünsche Ihnen viel Erfolg und stehe Ihnen für etwaige Rückfragen und weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.

Für das mir entgegengebrachte Vertrauen darf ich mich bei Ihnen bedanken und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Andrea Fey
Rechtsanwältin und Notarin
Rückfrage vom Fragesteller 29. Oktober 2007 | 16:14

Sehr geehrte Frau Fey,

vielen Dank!

Leider haben wir schon negative Einträge und das war auch der ziemlich blöde Grund auf diesem Weg etwas zu bestellen.

Mir ist es nur sehr sehr wichtig das meine Schwiegereltern nicht aufgrund meiner Dummheit leiden müssen.

Ich werde - nach Erhalt der Auskunft - umgehend nachweisen, dass der Eintrag aufgrund meines Verhaltens stattgefunden hat und hoffe das es aufgrund der erfolgten Zahlung keine strafrechtlichen Folgen hat.

Ich bin nur froh, dass ich dafür sorgen kann das bei meinen Schwiegereltern die Eintragung verschwindet.

Vielen Dank

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 30. Oktober 2007 | 22:10

Sehr geehrter Rechtsratssuchender,

auf Ihre Nachfrage teile ich Ihnen gerne mit, dass in der Praxis bei fristgerechter und vollständiger Zahlung nicht mit einem strafrechtlichen Verfahren zu rechnen ist.

Mit freundlichen Grüßen
Andrea Fey
Rechtsanwältin und Notarin

Bewertung des Fragestellers |

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"Vielen Dank! "