Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage!
Ihre Frage möchte ich wie folgt beantworten:
1. Macht das Sinn? (ja/nein)
Allenfalls außergerichtlich.
b) Wie stehen die Chancen, wenn es vor Gericht geht da die RA-Gebühren die Bewerter tragen sollen - dass die Kosten den beiden auferlegt werden?
Schlecht. Die Meinungsfreiheit wird zu Gunsten des Käufers in aller Regel weit ausgelegt. Dass es sich um eine Rachebewertung handelt, wäre in vollem Umfang von Ihnen zu beweisen. Was Sie vortragen sind Indizien.
c) Wie hoch ist der anzunehmende Streitwert bzw. die RA-Gebühren?
Streitwert ca. 3000 - 5000 € - Rechtsanwaltsgebühren (Abmahnkosten) nach RVG zwischen ca. 330 € - 500 € (außergerichtlich).
Ich hoffe, Ihnen eine rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Driftmeyer
Rechtsanwalt
vielen Dank für Ihre Anfrage!
Ihre Frage möchte ich wie folgt beantworten:
1. Macht das Sinn? (ja/nein)
Allenfalls außergerichtlich.
b) Wie stehen die Chancen, wenn es vor Gericht geht da die RA-Gebühren die Bewerter tragen sollen - dass die Kosten den beiden auferlegt werden?
Schlecht. Die Meinungsfreiheit wird zu Gunsten des Käufers in aller Regel weit ausgelegt. Dass es sich um eine Rachebewertung handelt, wäre in vollem Umfang von Ihnen zu beweisen. Was Sie vortragen sind Indizien.
c) Wie hoch ist der anzunehmende Streitwert bzw. die RA-Gebühren?
Streitwert ca. 3000 - 5000 € - Rechtsanwaltsgebühren (Abmahnkosten) nach RVG zwischen ca. 330 € - 500 € (außergerichtlich).
Ich hoffe, Ihnen eine rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Driftmeyer
Rechtsanwalt