Negative Rachebewertungen

6. Januar 2015 17:44 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Internetauktionen


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich produziere Produkte die ich u.a. bei Ebay verkaufe.

Vor einiger Zeit kontaktierte mich ein potentieller Käufer, ob ich das Produkt auch ausserhalb von Ebay verkaufe. Ich sandte dieses ihm zu gegen Rechnung. Die Rechnung wurde nicht bezahlt, somit habe ich den Vorgang dann an ein Inkasso abgegeben. Der Käufer zahlte irgendwann meine Rechnung, die Inkassogebühren jedoch nicht und war sehr verärgert über meine Vorgehensweise.

Der Gleiche Käufer kaufte anschließend direkt über Ebay nochmals ein Produkt, alles wurde ordnungsgemäß bezahlt und geliefert, jedoch erfolgte eine Negative Bewertung (Aktionsnummer #1).

Ein paar Tage davor bekam ich noch eine weitere negative Bewertung ebenfalls von einem neuen Ebay-Käufer. Faszinierend dabei ist, dass dieser ebenfalls die Ware erhalten hat und ohne Rücksprache negativ bewertete (Auktionsnummer #2).

Der Bewerter #1 und Bewerter #2 wohnen lt. Google Maps 50m voneinander entfernt. Des weiteren hat die Ware von Bewerter #2 der Bewerter #1 bezahlt per Überweisung.

Bewerter #1 handelt offensichtlich gewerblich, jedoch in einer anderen Branche.

Ich gehe davon aus, dass beide Bewertungen nur aus Rache erfolgten.

Ich würde gerne gegen den Bewerter #1 und Bewerter #2 eine Rechtsanwalts-Kostennote mit Unterlassungserklärung sowie der Aufforderung die Bewertungen zu löschen, zukommen lassen.

Meine Fragen:

a) Macht das Sinn? (ja/nein)
b) Wie stehen die Chancen, wenn es vor Gericht geht da die RA-Gebühren die Bewerter tragen sollen - dass die Kosten den beiden auferlegt werden?
c) Wie hoch ist der anzunehmende Streitwert bzw. die RA-Gebühren?

Vielen Dank.
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage!


Ihre Frage möchte ich wie folgt beantworten:

1. Macht das Sinn? (ja/nein)

Allenfalls außergerichtlich.

b) Wie stehen die Chancen, wenn es vor Gericht geht da die RA-Gebühren die Bewerter tragen sollen - dass die Kosten den beiden auferlegt werden?

Schlecht. Die Meinungsfreiheit wird zu Gunsten des Käufers in aller Regel weit ausgelegt. Dass es sich um eine Rachebewertung handelt, wäre in vollem Umfang von Ihnen zu beweisen. Was Sie vortragen sind Indizien.

c) Wie hoch ist der anzunehmende Streitwert bzw. die RA-Gebühren?
Streitwert ca. 3000 - 5000 € - Rechtsanwaltsgebühren (Abmahnkosten) nach RVG zwischen ca. 330 € - 500 € (außergerichtlich).


Ich hoffe, Ihnen eine rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!


Mit freundlichen Grüßen

Ingo Driftmeyer
Rechtsanwalt
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...