Nebenkostenabrechnung falsch Schuld vom Vermieter
14. Juni 2007 13:15
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30€
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Mein Vermieter hat sich in seiner eigenen Nebenkostenabrechnung verrechnet.
Laut Mietvertrag beträgt die Miete 550 Euro und die Umlagen 200 Euro.
Insgesamt wurden also monatlich 750 Euro überwiesen.
Der Vermieter hat jedoch in seiner Nebenkostenabrechnung 2003/2004 und 2005 statt 200 Euro Umlagen 250 Euro Umlagen pro Monat angerechnet. Mir ist das damals auch nicht aufgefallen.
Die Nebenkostenabrechnung für 2003 / 2004 trägt das Datum 11.06.2005
Die Nebenkostenabrechnung für 2005 wurde am 10.10.2006 erstellt.
Jetzt kam Schreiben mit einer Aufforderung zur Nachzahlung der zuviel berechneten Beträge vom Anwalt, dieses wurde am 06.06.2007 erstellt und ist uns per Einschreiben am 12.06.2007 zugegangen.
Es wird eine Nachzahlung der Nebenkosten 2003 / 2004 in Höhe von 600 Euro
und für Nebenkosten 2005 in Höhe von 700 Euro gefordert.
Der Anwalt hat dem Schreiben noch folgende Korrekturen beigefügt:
Korrektur der Nebenkostenabrechnung für 2005 vom 10.10.2006
Bzw.
Korrektur der Nebenkostenabrechnung für 2003 / 2004 vom 13.06.2005 – was ja offensichtlich falsch ist, weil die Abrechnung das Datum 11.06.2005 trägt.
Ich hatte bereits ende März 2007 fristgerecht zum 30.06.2007 gekündigt.
Des weiteren fordert der Anwalt, das bei Auszug eine Renovierung meinerseits insoweit durchzuführen ist, als diese vertraglich vereinbarten Schönheitsreparaturen, die innerhalb von 3 Jahren von Seiten des Mieters vorzunehmen sind.
Mit dem damaligen Vertreter des Vermieters, hatten wir jedoch mündlich vereinbart, dass bei Auszug die Renovierung der neue Mieter übernimmt. Das wurde jedoch nirgends schriftlich festgehalten. Der Mietvertrag wurde am 30.10.2003 unterschrieben.
Meine Fragen:
1. Sind die Nachforderungen für 2003/ 2004 bzw. 2005 berechtigt oder vielleicht verjährt? Im Mietvertrag steht, dass Einwendungen gegen die Nebenkostenabrechnung dem Vermieteter spätestens bis zum Ablauf des 12. Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen sind. Dies bezieht sich jedoch nur auf Einwendungen vom Mieter.
2.Auf welche Rechtsgrundlage kann ich mich im Falle der Verjährung beziehen?
3.Wir haben bei Einzug die Wohnung komplett renoviert und neu tapeziert. Kann ich mich auf die mündliche Zusage von dem damaligen Vertreter des Vermieters berufen, das der neue Mieter die Renovierung übernehmen muß?