Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Henning, Wirtschaftsjurist
Nürnberger Strasse 71
96114 Hirschaid
Tel: 095432380254
Tel: 017621155404
Web: https://www.ra-henning.biz
E-Mail: th@ra-henning.biz
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Höhe und der Abrechnungsintervall der Niederschlagswassergebühr ergibt sich für Ihre Stadt aus der Abwassersatzung. Diese sieht in § 38 Abs. 2 vor, dass die Niederschlagswassergebühr jeweils zu Beginn eines Haushaltsjahres für dieses festgesetzt wird. Dieser Vorschrift entnehme ich, dass immer nur für ein Jahr, und noch dazu im voraus, die Gebühr entsteht, und nicht in Ihrem Fall für über 2 Jahre rückwirkend. Daher bitte ich Sie, den Bescheid nochmals zu prüfen.
Zur Höhe der Niederschlagswassergebühr können aufgrund der unbekannten Parameter keine Aussagen getroffen werden.
Dessen ungeachtet ist die Niederschlagswassergebühr, so eine Umlage auf den Mieter überhaupt vereinbart ist, anteilig auf die Mietdauer umzulegen. In Ihrem Fall kann Ihnen daher nur die Niederschlagswassergebühr für 11/2012 zu 1/2 berechnet werden, während die Monate ab 12/2012 voll entsprechend dem anzuwendenden Schlüssel umgelegt werden können.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Thomas Henning, Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Thomas Henning, Wirtschaftsjurist
Nun ja, im Mietvertrag steht unter Betriebskosten natürlich nicht der Punkt Niederschlagswasser, allerdings denke ich, dass der in den Kosten für Wasserversorgung und Entwässerung enthalten ist.
Das Hauptproblem besteht für mich aber immer noch. Natürlich muss ich nur anteilig bezahlen, ausgerechnet hatten sie mir auch die anteiligen 6,5 Monate. Aber es geht mir ja darum, dass ich Beträge anteilig zahlen soll, die ja eigentlich nichts mit mir zu tun haben.
Ich habe mir nun die Rechnungen der Stadt nochmal angesehen für die Niederschlagswassergebühr. Hier steht für 2013: Jahresveranlagung 01.01.2013-31.12.2013 - 2351 qm - 1363,58 Euro
Rechnung wurde am 09.01.2013 ausgestellt.
Die andere Rechnung, laut Stadt am 4.7.2012 ausgestellt,hat folgenden Inhalt: statt Jahresveranlagung steht hier Eigentümerwechsel und die Gebühren wie folgt:
2011 (01.01.2011-31.12.2011) - 2351 qm - 1199,01 Euro
2012 (01.01.2012-31.12.2012) - 2351 qm - 1316,56 Euro
in unserer Auflistung der Abrechnung steht der Punkt Niederschlagswassergebühr nun mit einem Gesamt-Abrechnungsbetrag in Höhe von 3197,37 (erstmal, wie kommen die auf diesen Betrag?) und unser Anteil soll für die 6,5 Monate 356,45 Euro sein. (berechnet mit Anteil 47,7118, Wohnung hat 88,4 qm, Anteil 6,5 Monate)
Nun noch einmal die Frage: darf uns das einfach alles umgelegt werden, weil die Rechnung der Stadtverwaltung vom 4.7.2012 für Niederschlagswassergebühr von 2011 und 2012 in das neue Wirtschaftsjahr 01.06.2012-31.05.2013 fällt? Oder können wir dagegen vorgehen?
Hallo
und danke für die Nachfrage. Die Zwischenabrechnung der Stadt beruht, wie sich aus der Rechnung bereits ergibt, auf einem Eigentümerwechsel: Für den Fall, dass ein beitragspflichtiges Grundstück während des Haushaltsjahres (also zwischen 01.01. und 31.12. eines Jahres) verkauft wird, siet die Abwassersatzung die Erstellung einer solchen Zwischenabrechnung vor.
Diese hat aber nichts mit Ihnen als Mieter zu tun, sondern betrifft nur die Rechnungsabgrenzung zwischen Ver-/Käufer. Für Ihr Mietverhältnis relevant ist nur der Abrechnungsbetrag 2012: Hiervon schulden Sie die Umlage für 12,5% des GEsamtbetrages (= 1,5 Monate). Relevant für die Umlage ist nicht das Datum der Rechnungslegung (diese führt rechtlich nur zur Fälligkeit einer bereits bestehenden Schuld), sondern das Datum des VErbrauchs (= das Entstehen der Schuld). Folglich können Sie auch nur zur Zahlung des Betrags herangezogen werden, der in Ihren Verbrauch, d.h. in Ihre Mietzeit fällt.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Henning
Rechtsanwalt