28. Mai 2018
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21:44
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
Hochwaldstraße 16
61231 Bad Nauheim
Tel: 06032/5074509
Web: https://www.rechtsanwalt-schroeter.de
E-Mail: Schroeter@Rechtsanwalt-Schroeter.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Ein Kaufvertrag über das Unternehmen ist sicherlich möglich, führt aber nicht dazu, dass die damit verbunden Verpflichtungen auf Ihren Bruder übergehen. Bei der Übertragung eines Einzelunternehmens müssen die Vertragspartner einen Wechsel des Vertragspartners zustimmen.
2. Eine Umschuldung des Kleindarlehens bei der Sparkasse dürfte sicherlich darstellbar sein. Problematisch erachte die Umschuldung des Kfw Darlehens, da dies im Zweifel einen Neuantrag beinhaltet.
3. Bevor Sie einen Kauf- und Übertragungsvertrag schließen, sollten Sie zunächst eine Aufstellung machen, welche Verträge auf Ihren Bruder umgeschrieben werden müßten. In der Regel sind dies der Mietvertrag, Versorgungsverträge (Strom, Telefon, Wasser, Telefon, etc.). Die Arbeitsverträge sind auch zu übertragen, wobei bei einem Betriebsübergang diese gesetzlich übergehen.
4. Zunächst kann Ihr Bruder daher nur mit einer Vollmacht für Sie tätig werden, wobei Sie weiterhin wirtschaftlich verpflichtet beleiben.
Mit der Aufstellung der zu übertragenden Verträge sollten Sie einen Zeitplan erstellen, innerhalb derer die Verträge übergehen können. Daher sollte mit allen Vertragsbeteiligten abgestimmt werden ob und wann eine Vertragsübernahme erfolgen kann. Hieran ist dann der Abschluss des Übertragungsvertrages auszurichten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA